Hallo Frau Bader, Ich hatte während der EZ 30 Std in TZ gearbeitet. Danach die TZ weiter befristet um 9 Monate um mich um einen Hortplatz für die ältere Tochter zu kümmern. Da ich diesen nicht beekommen habe muss ich nun weiter in TZ bleiben. Habe meinen Arbeitgeber daher gebeten, mir den TZVertrag auf unbefristet umzustellen. Alles kein Problem, nur: In der neuen Vereinbarung steht nun plötzlich dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. 1) Darf der AG irgendwelche neuen Klauseln mit aufnehmen? 2) Falls ja: hab gelesen dass diese Klausel nur bei Besserverdienern greift (wenn Gehalt über ca. 76 TEUR). Ist hier das Gehalt waa ich bei Vollzeit kriegen würde oder das aktuelle reduzierte gemeint? Vielen Dank und VG! Silvic
von silvic am 08.06.2019, 10:12