Hallo Frau Bader, ich bin von März 2013 bis März 2016 in Elternzeit. Das Elterngeld habe ich ein Jahr bekommen, jetzt aber nicht mehr. Muss mein Arbeitgeber jetzt trotzdem die Verdienstbescheinigung für die Anträge auf Wohngeld und Kinderzuschlag ausfüllen?? Vielen Dank Lieben Gruß
von kirby am 18.03.2014, 22:00