Dilaya
Hallo liebes Team, ich befinde mich in Elternzeit meines ersten Kindes bis mein Mutterschutz für Kind nr.2 beginnt. Die Elternzeit beende ich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn damit ich Recht auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe. Da ich gerade kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne den Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen. Meine Fragr wäre wissen sie ob man noch dann das Recht auf Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber hat? Soweit wie ich verstanden habe hätte man nämlich bei Bezug von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch mehr auf das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Ich weis nur nicht ob es sich darauf bezieht wenn man nicht in elternzeit wäre oder auf das Allgemeine. Und ich wollte nochmal fragen wie ist das eigentlich wenn man die Elternzeit beim Arbeitgeber für Mutterschutz beendet, wann muss ich die neue Elternzeit für Kind Nr.2 beantragen? Ich bin ja dann während dem Mutterschutz nicht mehr in Elternzeit, bin ich dann trotzdem im Beschäftigungsverhältnis automatisch weiterhin ? Bis zur Geburt und nächste Elternzeit? Muss ich da noch was beachten ? Ich danke wirklich sehr für alle Antworten. Liebe Grüße
Hallo, andersherum wird ein Schuh draus. Sie bekommen dann im zweifel die soz. Leistungen nicht mehr. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hat dein AG die Elternzeit schon verlängert? Klar bekommst du Mutterschaftsgeld, sogar wie bei Kind 1. Die neue Elternzeit meldest du in der ersten 1 Woche nach der Geburt des zweiten Kindes. Halt wieder 7 Wochen vorher.
Dilaya
Ich hab meinem Arbeitgeber die elternzeit Verlängerung eingereicht. Arbeitgeber muss ja nicht noch zustimmen wenn von zwei Jahre elternzeit wie bei mir nochmal verlängert wird. Dachte nur vlt kann man durch Kinderzuschlag oder Wohngeld das Recht auf Mutterschaftsgeld verlieren. Das mit dem Antrag auf elternzeit für das zweite Kind hab ich leider nicht verstanden Danke für die Rückantwort
Mitglied inaktiv
Die neue Elternzeit kannst du erst nach Geburt mitteilen. Weil du ja das Geburtsdatum brauchst. Dazu hast in der ersten Woche nach Geburt Zeit. Das muss 7 Wochen vor Beginn geschehen. Da du ja 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst
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