Dilaya
Hallo liebes Team, ich befinde mich in Elternzeit meines ersten Kindes bis mein Mutterschutz für Kind nr.2 beginnt. Die Elternzeit beende ich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn damit ich Recht auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe. Da ich gerade kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne den Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen. Meine Fragr wäre wissen sie ob man noch dann das Recht auf Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber hat? Soweit wie ich verstanden habe hätte man nämlich bei Bezug von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch mehr auf das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Ich weis nur nicht ob es sich darauf bezieht wenn man nicht in elternzeit wäre oder auf das Allgemeine. Und ich wollte nochmal fragen wie ist das eigentlich wenn man die Elternzeit beim Arbeitgeber für Mutterschutz beendet, wann muss ich die neue Elternzeit für Kind Nr.2 beantragen? Ich bin ja dann während dem Mutterschutz nicht mehr in Elternzeit, bin ich dann trotzdem im Beschäftigungsverhältnis automatisch weiterhin ? Bis zur Geburt und nächste Elternzeit? Muss ich da noch was beachten ? Ich danke wirklich sehr für alle Antworten. Liebe Grüße
Hallo, andersherum wird ein Schuh draus. Sie bekommen dann im zweifel die soz. Leistungen nicht mehr. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hat dein AG die Elternzeit schon verlängert? Klar bekommst du Mutterschaftsgeld, sogar wie bei Kind 1. Die neue Elternzeit meldest du in der ersten 1 Woche nach der Geburt des zweiten Kindes. Halt wieder 7 Wochen vorher.
Dilaya
Ich hab meinem Arbeitgeber die elternzeit Verlängerung eingereicht. Arbeitgeber muss ja nicht noch zustimmen wenn von zwei Jahre elternzeit wie bei mir nochmal verlängert wird. Dachte nur vlt kann man durch Kinderzuschlag oder Wohngeld das Recht auf Mutterschaftsgeld verlieren. Das mit dem Antrag auf elternzeit für das zweite Kind hab ich leider nicht verstanden Danke für die Rückantwort
Mitglied inaktiv
Die neue Elternzeit kannst du erst nach Geburt mitteilen. Weil du ja das Geburtsdatum brauchst. Dazu hast in der ersten Woche nach Geburt Zeit. Das muss 7 Wochen vor Beginn geschehen. Da du ja 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst
Ähnliche Fragen
Mal angenommen beide Elternteile sind vollzeitbeschäftigt, haben aber jeweils beide nur ein Nettoeinkommen von je ca. 800€. Der Mann hat eine Eigentumswohnung (40qm) die er als Altersvorsorge vor 20 Jahren gekauft hat, jedoch gehen die Mieteinnahmen voll zur Abzahlung von Krediten drauf. Besteht dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Kinderz ...
Hallo, Ich bekomme eigentlich einen Kita-Zuschuss von 300 Euro. Auf der Gehaltsabrechnung während des Mutterschutzes ist dieser aber nicht drauf und ist auch nicht ausgezahlt worden. Ist das richtig? In der Änderung des Vertrages steht 'Frau XY wird ab dem 1.7.23 zusätzlich zum Monatsgehalt ein Arbeitgeberzuschuss für nicht-schulpflichtige Kinder ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad