Hallo Fr. Bader, fiktiver Fall: Mutter hat 2 J. Elternzeit beantragt, aber mit Arbeitgeber schon früh vereinbart in Elternzeit nach 1 1/2 J. Teilzeit zu arbeiten. 1. Wird sie nun in Elternzeit vor Antritt der Teilzeitarbeit wieder schwanger, so arbeitet sie eben schwanger Teilzeit bis zum Mutterschutz und das Einkommen der Teilzeitarbeit zählt später für das Elterngeld. Ist das richtig? 2. Wenn die Mutter aber generell ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erhält (aufgrund der anfallenden Tätigkeiten), sobald sie die Schwangerschaft bekannt macht. Zahlt auch dann der Arbeitgeber ein Gehalt und zählt dann dieses Einkommen für die eigentlich geplante Teilzeittätigkeit fürs Elterngeld, obwohl sie ja praktisch keinen Tag wieder gearbeitet hat/ arbeiten durfte? Oder bekommt sie nix und später dann den Mindestsatz Elterngeld? Vielen Dank Justine
von justine80 am 12.02.2012, 16:17