Frage: Vaterschaftstest

Hallo, können Sie uns helfen? Mein Mann hat einen Sohn 12 J, aber offiziell ist er beim anderen Mann in der Annerkennung. Jetzt will mein Mann ihn auf sich anmelden. Braucht er dann einen Vaterschaftstest beim Arzt (als Zeuge) machen oder reicht es, wenn er und diese Frau zur Jugendamt gehen und ihn ummelden, also ohnen den Test? Danke

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 17:35



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hallo, so einfach ist das nicht. Eine bewusste wahrheitswidrige“ Anerkennung der Vaterschaft kann nach zwei Jahren nicht mehr angefochten werden. Auch wenn ein Mann „bewusst wahrheitswidrig“ eine Vaterschaft für ein Kind anerkennt, ist diese Anerkennung dennoch wirksam, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren vom (vermeintlichen) Papa angefochten wird. Zwar kann ein Mann grundsätzlich eine einmal abgegebene Erklärung zur Vaterschaft auch nachträglich anfechten. Er muss sich aber an die gesetzlich vorgegebene Frist von zwei Jahren halten - nach Ablauf der Frist ist eine Anfechtung der Vaterschaft nicht mehr möglich. (Oberlandesgericht Koblenz, 11 UF 203/06) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2010



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hallo Sowas kann man nicht mal eben so umschreiben. Was sagt denn der eingetragene Vater dazu ? Ein Anruf beim Jugendamt wird Auskunft geben, vor allem weil viele Jahre verstrichen sind. Wenn er seit Geburt weiss das er der Vater ist, aber nichts unternommen hat, dann könnte er sogar rückwirkend zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Hab da neulich erst eine Reportage drüber gesehen. Das JA hilft sicherlich weiter, man kann ja auch erstmal anonym anrufen

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 18:04



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hab noch was gefunden , schau mal unter Punkt 5, da ist es genau erklärt. http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/schwangerschaft-geburt/vaterschaftsfeststellung.html

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 18:22



Antwort auf: Vaterschaftstest

Das ist mit Sicherheit (falls überhaupt zulässig!) ein hochkompliziertes Verfahren - zu Recht. "Einfach mal zum Amt gehen" und das Kind "ummelden" (wie soll denn das gehen?) ist mit Sicherheit nicht drin. Und das Ganze nach 12 Jahren - da wollte sich jemand um den Unterhalt drücken... Denkt auch irgend jemand mal an das arme Kind?

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 23:37



Antwort auf: Vaterschaftstest

Unterhalt hat mein Mann sowieso die ganze Zeit bezahlt. es geht darum, dass er das Kind offiziell anmelden will-

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 08:47



Antwort auf: Vaterschaftstest

ich denke mal, daß das nicht so leicht gehen wird, kind ist 12, man beachte die zweijahresfrist!!!!! ich verstehe nicht, was das bedeutet, das kind ist bei einem anderen in der anerkennung....???? hat es den namen des anderen oder wie darf ich mir das vorstellen?

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 09:00



Antwort auf: Vaterschaftstest

Ich denke der andere steht in der Geburtsurkunde, was nun geändert werden soll. Das er dennoch gezahlt hat finde ich löblich. Wichtig ist bestimmt auch, ob er eine Bindung zum Kind hat. Und ganz wichtig, was der eingetragene Vater und die Mutter dazu sagen. Gehen alle zusammen zum Amt dürfte es Chancen geben, die rechtlich aber vielleicht durch einen Test abgesichert werden müssen ! Ist der vater der anerkannt hat Ausländer, dann kann es richtig Ärger geben, als ich gestern goole befragte nach der Frage stand da was von erschleichen der Aufenthaltsgenehmigung.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 10:03



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