Vaterschaftsanerkennung, umgangsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftsanerkennung, umgangsrecht

hallo war mit dem Vater meines Sohnes ca. 10Monate zusammen als ich schwanger wurde habe ich mich getrennt, weil er mich belogen hat , Geld verspielte, daraufhin fing es mit bedrohungen und Hinterherlaufen, nachts vor der Tür stehen an. Am Tag bevor ich ihn aus meiner Wohnung rausschmieß hat er mich einmal mit der Faust auf den Arm geschlagen. Mein Sohn ist 13 Wochen zu früh geboren und ein paar Tage nach der Geburt als ich ihn informierte, sagte er nur "er hoffe das er es nicht schaffe das er draufgehe" darauflegte ich auf. Wir hatten danach fast 2 1/2 jahre keinen Kontakt. Dann hat er ihn zweimal gesehen seitdem erneut keinen Kontakt, weil kein Interesse. KV ist vorbestraft wegen Gewalttätigkeiten, saß auch schon im Gefängnis. habe ihn bis heute nicht angegeben als Vater habe dadurch einschränkungen weil beim Kindergartenbeitrag auch immer der Unterhaltsvorschuss abgezogen wird, obwohl ich noch nie welchen bekam. Sohn ist heute 3 1/4 Jahre alt. Überlege ihn anzugeben aber habe Angst aber anderseits verschenke ich jeden Monat dieses geld. Wie sind seine Rechte? Würde alles über einen Beistand regeln lassen.Ist mittlerweile verheiratet und hat erneut ein Kind von 1 1/4 jahre Mit freundlichem gruß S.schulz

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 10:41



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung, umgangsrecht

Hallo, das ist ein zweischneidiges Schwert, entscheiden können Sie nur alleine. Ihnen muss klar sein, dass er ein Umgangsrecht haben wird und das Kind mit steigenden Alter häufiger alleine sehen darf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2007



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