Frage: Vaterschaft

Hallo, ich bin total verzweifelt und weiß enfach nicht mehr weiter. Ich habe mich von meinem Freund (von ihm bin ich schwanger) trennen müssen, da es einfach nicht mehr ging . Ich habe jetzt wieder einen neuen Freund und wir möchten noch vor der Geburt heiraten. Da ich glaube mein Ex-Freund sonst die Zustimmung für die Hochzeit geben muß. Oder? Wen muß ich dann bei der Geburt als Vater angeben? Meinen Ex-Freund oder dann meinen Mann? Hat mein Ex-Freund dann irgendwelche Rechte auf das Kind? Er muß ja dann auch kein Unterhalt zahlen oder ? Danke

Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 11:15



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, der leibliche Vater muss der Hochzeit nicht zustimmen. Der Einbenennung des Kindes auch nur, wenn es vorher seinen NAmen hatte. Ansonsten ist er weiterhin der Vater und hat ein Umgangsrecht u Unterhaltszahlungspflicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2004



Antwort auf: Vaterschaft

Für die Hochzeit mußt Du weder vor noch nach der Geburt Deinen Ex-Freund zustimmen lassen - der hat damit nix zu tun. Aber natürlich solltest Du den richtigen Erzeuger angeben, alles Andere wäre gelogen (würde denn der neue Freund sowas mitmachen?). Der richtige Vater muß in jedem Fall Unterhalt zahlen, wenn Du ledig bist auch an Dich, sonst nur für`s Kind. Ein Umgangsrecht hat er natürlich auch....

Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 12:20



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, Andrea, bist Du Dir da wirklich sicher, ich bin nämlich in einer ähnlichen Situation. Ich habe irgendwie gehört das der leibliche Vater der Hochzeit zustimmen muß, da es sich ja dann auch um eine Namensänderung handelt.

Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 13:50



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