Hallo Frau Bader,
mein Mann ist angestellt (Einnahmen über die Einkommensgrenze, freiwillig pflichtversichert) und möchte nach der Geburt unseres Babys (für 21.12.2015 geplant) die volle Elternzeit nehmen.
Ich habe seit Juli 2014 nicht gearbeitet (auch keine staatlichen Zuschüsse beantragt).
Mein Mann wird nun die Elternzeit beantragen und ich bin mir nicht total sicher ob wir die legale Seite richtig begriffen haben:
1. Soll/kann mein Eheman 12 Monate oder sogar 14 Monate beantragen?
2.Mutterschaftszeit und- geld ist für uns wohl irrelevant? (da ich in den 18 Monaten vor der Geburt des Babys nicht gearbeitet habe, würde ich wohl auch nichts vom Staat erhalten)
3. Krankenversicherung: mein Mann wird ab Geburt des Babys €160 Beitrage an die Krankenkasse zahlen müssen (Familienversicherung, d.h. alle 3 wären wir mitversichert)?
4. Falls ich evtl. ab März 2016 oder so arbeiten gehe, dann würde ich wieder die Krankenkassenbeiträge abführenn, mein Mann würde auf meine Familienversicherung umsteigen und somit auch das ganze EG behalten (also die €160 nicht mehr zahlen)?
5. Urlaubstage muss mein Mann (falls es sie nicht vor der EZ ausschöpft) wohl erst nach der Rückkehr in die Arbeit nehmen (damit wir die Situation nicht mit dem Überschreiten von Lebensmonaten und Kalendermonaten komplizieren)?
Habe ich alles richtig verstanden?
Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüsse
Renata
von
RenataZ
am 29.09.2015, 11:31
Antwort auf:
Vater-volle EZ,während Mutter Hausfrau - wie lange EZ+MZ verloren+KV
Hallo,
1. 12
2. www.mutterschaftsgeld.de
3. Ja, Höhe kenne ich nicht
4. Eher nein
5. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2015
Antwort auf:
Vater-volle EZ,während Mutter Hausfrau - wie lange EZ+MZ verloren+KV
Ja, hast Du. Wenn Euch die dann wohl 1800€ Elterngeld von ihm reichen geht das.
Er kann 12x bekommen, Du 2x den Mindestsatz von 300€.
von
Sternenschnuppe
am 29.09.2015, 12:04
Antwort auf:
Vater-volle EZ,während Mutter Hausfrau - wie lange EZ+MZ verloren+KV
Ruf mal bei der Krankenkasse an, die ist in der Elternzeit eigentlich beitragsfrei. Ich meine auch für die freiwillig Versicherten.
von
Sternenschnuppe
am 29.09.2015, 12:07
Antwort auf:
Vater-volle EZ,während Mutter Hausfrau - wie lange EZ+MZ verloren+KV
Wenn dein Mann über der Einkommensgrenze liegt, reichen euch dann 1800€ im Monat? Wenn ja, kann er die Elternzeit nehmen und du dann nochmal 2 Monate mit dem Mindestsatz.
Lg
von
Colien07022004
am 29.09.2015, 12:40
Antwort auf:
Vater-volle EZ,während Mutter Hausfrau - wie lange EZ+MZ verloren+KV
DerMutterschutz zählt als Elternzeit. Die ersten zwei Monate Elternzeit gehen also automatisch auf Dich. Dein Mann müsste dann noch 12 nehmen können. Wenn man Höchstsatz kriegt, muss man KK zahlen. Bist Du momentan Familienversichert? Falls nicht, würde ich bei der KK nachfragen, wie Deine Versicherung in der EZ weiter läuft. Normalerweise sollte Deine dann Beitragsfrei sein. Dann könnte Dein Mann sich gleich bei Die Falimienversichern, da EG nicht als Einkommen zählt.
Bei uns war mein Mann Beitragsfrei und damit wir nicht ständig Familienversicherung rein und raus haben, hat unsere Kasse mich für die Elternzeit Beitragsfrei gestellt, obwohl ich am Höchstsatz war. Das hat die umständlichen Anträge umgangen. Ging aber nur, weil er eh Beitragsfrei war und wir bei der gleichen Kasse sind.
Mitglied inaktiv - 29.09.2015, 12:48