Vater und Mutter jeweils drei Jahre Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater und Mutter jeweils drei Jahre Elternzeit

Hallo Frau Bader,b ich habe im Internet gelesen, dass Vater und Mutter nur jeweils 3 Jahre Elternzeit haben, wenn diese gemeinsam genommen wird. Heißt dass, das die Mutter nur dann 3 Jahre Elternzeit hat, wenn der Vater seine 2 Partnermonate innerhalb den 3 Jahren nimmt? Oder sind die zwei Partnermonate von dieser Regelung nicht betroffen? Wie sieht es aus, wenn ein Teil der 3 Jahre zwischen dem 3. und 8. Geburtstag aufgespart wird? Müssen die zwei Partnermonate dann zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen werden, oder verkürzt sich die Elternzeit der Mutter um 2 Monate? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

von lyla2009 am 15.07.2016, 16:09



Antwort auf: Vater und Mutter jeweils drei Jahre Elternzeit

Hallo, sie vermissen hier Elterngeld und Elternzeit. Jedes Elternteil kann bis zu drei Monate Elternzeit nehmen. Die Eltern können jedoch nur zusammen 14 Monate Elterngeld nehmen, es gibt 4 Bonusmonate, wenn die Eltern in dieser Zeit beide zwischen 25 h und 30 h arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



Antwort auf: Vater und Mutter jeweils drei Jahre Elternzeit

Du wirfst da verschiedenes durcheinander. beide Elternteile haben - UNABHÄNGIG - von einander einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit - welche aber in der regel bis zum 3ten Geburtstag des Kindes genommen werden müssen. In der Regel deshalb, weil man sich unter bestimmten Dingen bis zu 2 Jahre für später absichern kann (bis zur Einschulung). Das heißt eben nicht, das beide Eltern eine bestimmte Zeitdauer nehmen müssen oder diese gleichzeitig machen müssen. Oder das beide gezwungen sind die selben Konditionen zu wählen. es kann also auch möglich sein, die Mutter bleibt das erste Jahr komplett daheim und arbeitet dann 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit und nimmt dann 1 Jahr frei wenn Kind eingeschult wird. der Vater arbeitet komplett die ersten 3 Lebensjahre in Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Das mit den Partnermonaten und den mindestens 2 Lebensmonaten dagegen ist ElternGELD, nicht ElternZEIT. Das sind zwei verschiedenen Paar Schuhe. Elterngeld ist der finanzielle Ausgleich innerhalb des ersten Lebensjahr. Und da teilen sich beide Elternteile eben die 14 Lebenmonate, wobei gilt, jeder muss mindestens 2 Monate nehmen, die ersten beiden Monate werden IMMER der Mutter zugerechnet wegen Mutterschutz udn spätestens mit dem 14ten Lebensmonat erlischt der Elterngeld-Anspruch. Zudem hat man die Option - und nur dann - die Elterngeldmonate zu splitten und dann die Hälfte je Monat zu bekommen, dafür dann aber doppelt so lange. Zu sagen, ich nehmen 2 Élterngeldmonate erst wenn Kind 2 Jahre alt geworden ist geht also nicht, selbst dann nicht wenn man dann erst Elternzeit nimmt.

Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 16:35



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