Hallo. Ich habe mal eine Frage... Und zwar bin ich seit heute bis Anfang des Mutterschutzes am 13. Juli krank geschrieben. Ich habe jetzt 3 Tage gearbeitet und war davor auch schon 2 wochen krank geschrieben. Jetzt gäbe es im Juni unser 13. Gehalt. Steht mir das noch voll zu oder nur anteilig? Wenn anteilig, für welche Zeit? Bis Anfang des Mutterschutzes oder bis Ende des Mutterschutzes? Und bekomme ich jetzt für die Zeit bis zum Mutterschutz volles gehalt oder schon Krankengeld, weil ich leztens schon zwei Wochen krank war. Krankmeldungen betreffen alle jeweils die Schwangerschaft... Liebe Grüße Madeleine...
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 15:30