Meine Frage: ich arbeite Teilzeit. Habe für dieses Jahr noch 20 Tage Urlaub ürbig. Wir können den Urlaub immer mit ins nächste Jahr nehmen. Anteilmäßi steht mir in 2004 noch Urlaub inklusiv im Mutterschutz, dort hat man doch auch Urlaubsansruch, Urlaub zu. Ich habe mir überlegt, da ich drei Jahre in Elternezeit gehe (ist mein 2. Kind) meinen Urlaub vor dem MuSchu zu nehmen. Ich habe aus gerechnet, dass ich dann ab Januar 2004/vielleicht auch Mitte Januar zu Hause bleiben könnte! Ist das möglich? darf ich meinen resturlaub vor meinen MuSchu und Elternzeit noch nehmen?
Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 09:01