Guten Morgen Frau Bader,
es geht um die Berechnung des Jahresurlaubes für 2003.
Mein Mutterschutz beginnt am 08.01.2003 und endet am 16.04.2003 (ET ist am 19.02.2003).
Nun habe ich mir den Urlaubsanspruch für 2003 ausrechnen lassen, es sind 5 Tage.
Ist das nicht etwas wenig, wird nur der Urlaub bis zu ET gerechnet (so hat es die Kollegin berechnet) oder bis zum Ende des gesamten Mutterschutzes?
So würden mir doch dann 10 Tage für 2003 zustehen, oder irre ich mich da?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Caroline
Mitglied inaktiv - 22.08.2002, 08:23
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Mutterschutz!
Liebe Caroline,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2002
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Mutterschutz!
Dir stehen die Urlaubstage bis zum Ende des Mutterschutzes zu!
Mitglied inaktiv - 22.08.2002, 22:02