Sehr geehrte Frau Bader, während der Schwangerschaft mit dem ersten Kind hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Bis zu dem Beschäftigungsverbot konnte ich noch keinen Jahresurlaub nehmen. Ich habe also noch einen gesamten Jahresurlaub sowie die Urlaubstage aus dem Mutterschutz nicht bekommen. Jetzt ist mein zweites Kind während der Elternzeit geboren. Ich habe wieder eine Elternzeit von drei Jahren angegeben. Bei Angabe der ersten Elternzeit habe ich schriftlich erhalten, dass die Gewährung des Resturlaubes nach der Elternzeit angerechnet und abgerechnet wird. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass durch die erneute Elternzeit keine Möglichkeit mehr auf Resturlaub an die Elternzeit besteht und der Urlaubsanspruch verwirkt ist. Eigentlich müßte jetzt doch eine Auszahlung erfolgen, oder? Mit freundlcihen Grüßen Birgit
Mitglied inaktiv - 19.03.2004, 21:26