liebe frau bader,steht mir in den 6wochen und 8wochen nach dem ET vom arbeitg.urlaub in jedem fall zu? noch eine frage wenn ja wo steht das geschrieben im falle ich möchte das meinem arbeitg.schwarz auf weiß geben?
danke im vorraus.
mit frdl. grüssen
antje
Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 20:33
Antwort auf:
urlaubsanspruch im mutterschutz
Liebe Antje,
ja, Sie haben in den Mutterschutzfristen vollen Urlaubsanspruch.
Gesetzl. ist das so nicht geregelt. Steht aber sicher unter www.bmfsfj.de
Oder in der Broschüre "Mutterschutzgesetz", Tel. zu bestellen unter 01805329329
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2002