Liebe Frau Bader, ich bin seit März 2000 im Erziehungsurlaub, der eigentlich noch bis September 2002 geht. Ich möchte/muß nun wieder arbeiten, da wir bauen wollen und ein 2. Gehalt brauchen. Mein Arbeitgeber kann/will mich nicht wieder beschäftigen. Nun habe ich mich in einem anderen Unternehmen beworben. Habe ich noch Anspruch auf Urlaub vor dem Erziehungsurlaub? Ich hatte seit dem 3. Schwangerschaftsmonat (August 1999) ein Beschäftiungsverbot, konnte somit keinen Urlaub nehmen. Kann mir der Urlaub ausgezahlt werden, oder ist er bereits verfallen? Vielen Dank im voraus. Katrin A.
Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 08:16