Hallo Frau Bader,
ich habe folgendes Anliegen. Hier zu meiner Situation:
Ich wurde im Dezember 2014 schwanger und habe im Januar 2015 aufgrund fehlender Immunität ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft erhalten (ich arbeite mit Kindern zusammen). Im August 2015 wurde ich dann Mama und habe drei Jahre Elternzeit beantragt.
Nun werde ich dieses Arbeitsverhältnis im Juni kündigen/ beenden und ab Juli 2017 eine neue Arbeitsstelle antreten.
Nun zu meinen Fragen:
Steht mir der Urlaub aus 2015 noch zu?
Wie kann ich ihn geltend machen?
Was kann ich tun wenn mein AG sich weigert mir den Urlaubsanspruch auszubezahlen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 08.01.2017, 21:42
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie haben bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet, Anspruch auf Urlaub. Bei Beendigung des Vertrag kann dieser ausgezahlt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot
Der Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit steht dir noch zu. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber dir diesen ausbezahlen. Du kannst in deinem Kündigungsschreiben direkt erwähnen, dass du um Auszahlung deines Resturlaubs bittest. Sollte er sich weigern, steht dir natürlich der Klageweg offen.
von
chrissicat
am 09.01.2017, 07:08
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot
Der Urlaub steht dir zu. Allerdings werden dir für die Zeiten der Kindergartenferien (falls es diese gab) genauso wie den anderen Kolleginnen Urlaub abgerechnet.
Wenn der AG den Urlaub nicht ausbezahlen will, auf § 17 MuSchG hinweisen, schriftlich abmahnen, und wenn das nicht hilft, gibt es nur den Gang vors Arbeitsgericht.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 09:46