Hallo Frau Bader, ich bin Lehrerin in MV. Meine 12monatige Elternzeit neigt sich zum 12.6.16 dem Ende. Während der Schwangerschaft war ich ab Mitte Dezember 2014 im Beschäftigungsverbot. Steht mir aus beiden Phasen noch der volle Urlaub zu? Da betrifft ja dann das ganze Jahr 2015 und das erste halbe Jahr 2016
Wann darf oder muss ich den Urlaub nehmen. Normalerweise dürfen wir das nur in den Ferien, also nie während der Unterrichtszeit. Gilt das auch für den Urlaubsanspruch aus BV und EZ?
Darf ich den Urlaub auch ins Jahr 2017 mitnehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
MamaBea
am 18.03.2016, 12:12
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Hallo,
wenn SieBeamtin sind, gelten Sonderregeln.
Ansonsten haben Sie fùr jeden Monat, der nicht ausschliesslich aus BV bestand, Anspruch auf Urlaub.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Urlaub erwirbt man nur bis zum Ende des Mutterschutzes, nicht in der Elternzeit.
War vor dem BV schon Urlaub bewilligt der noch kommen sollte ?
Der gilt dann als genommen. Nur unverplante Tage bleiben stehen.
Genommen werden kann der in Deinem Fall bis Ende 2017.
von
Sternenschnuppe
am 18.03.2016, 13:45