Hallo Frau Bader! Wäre es möglich, daß ich nach meinem Mutterschutz den Resturlaub noch nehme, sozusagen noch den Rest im Dezember angestellt bin, und danach erst in Erziehungsurlaub gehe, und etwaige Gelder beantrage? Viele Grüße, M.
Mitglied inaktiv - 19.06.2001, 17:01