Guten Tag Frau Bader,
ich habe noch Resturlaub von 10 Tagen aus dem Jahr 2011 die ich wegen Berufsverbot(Zahnarzthelferin) nicht mehr nehmen konnte. Mein MuSch fing am 20.Feb 2012 an und endete am 28.Mai 2012.
Ich bin direkt in Elternzeit gegangen und diese endet nun am 26.Mai 2013.
Ich werde nicht mehr zurückkehren zu meiner alten Arbeitsstelle, da ich schon eine neue habe.
Was steht mir an Urlaub zu?
Verfällt der Urlaub aus 2011? Muss mir der AG den Urlaub aus 2011 und 2012 auszahlen?
Ich lese soviele unterschiedliche Meinungen dazu. Ich will die Tage meine Kündigung schicken und bin mir nicht sicher wieviel Tage ich angeben soll die mir noch zustehen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Herzliche Grüße und Danke
von
katzenfreundin
am 13.02.2013, 10:44
Antwort auf:
Urlaub nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2013