Hallo Frau Bader,
durch mein Beschäftigungsverbot stehen mir im alten Jahr noch 13 Tage Urlaub zu, die ich nicht nehmen kann. Bis zum Ende des Mutterschutzes dürften es ähnlich viele sein. Nach dem Mutterschutz möchte ich für ein reichliches Jahr in EZ gehen. Kann ich den Urlaub noch im Anschluss an die EZ nehmen oder wie funktioniert das, so dass ich die Tage nicht verliere? Ich möchte sie nämlich auch nicht unbedingt ausgezahlt bekommen - das lohnt sich nicht wirklich.
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 09:11
Antwort auf:
Urlaub in Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Hallo,
man kann den Urlaub im Jahr des Endes der EZ u im Folgejahr nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2010
Antwort auf:
Urlaub in Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Bei uns auf Arbeit ist es üblich, dass der Urlaub bis zum Ende des jeweiligen Jahres zu nehmen ist, Aufheben wird nur im Ausnahmefall bis zum 31.3. des Folgejahres akzeptiert, darüber hinaus wurde meines Wissens noch nie alter Urlaub genommen. Kann es sein, dass ich ggf. den finanziellen Ausgleich hinnehmen muss?
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 16:42
Antwort auf:
Urlaub in Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Hallo,
also im MuSchuG steht dass der Urlaub, welcher, aus was für Gründen auch immer, nicht vor der dem Mutterschutz genommen werden konnte + plus dem Urlaub der einem auch während des Mutterschutzes zusteht (Urlaub steht einem für die komplette Zeit in der man gearbeitet hat zu, und zudem auch in der Zeit in der man als Mutter nicht beschäftigt werden darf (Beschäftigungsverbot, Mutterschutz etc.) - also bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet), NICHT verfallen darf.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 20:31