Frage:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Hallo,
ich habe heute, am 11.04.2020 überraschenderweise die Kündigung meines AG zum 30.04.2020 im Postfach gehabt.
Es wurde mir ohne Grund innerhalb der Probezeit gekündigt mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Mein Mutterschutz beginnt heute, zudem befinde ich mich in der 35 SSW. Meiner Meinung nach ist die Kündigung meines AG unwirksam, da ich einen Kündigungsschutz habe.
Zudem dürfte mir doch nur mit äußerst triftigem Grund und zusätzlicher Zustimmung von der Aufsichtsbehörde gekündigt werden?
Es handelt sich um eine große Bekleidungskette, aktuell haben wir 100% Kurzarbeit angemeldet, da der Betrieb vorerst aufgrund behördlicher Anweisung schließen musste. Kann dies ein Kündigungsgrund mit Begründung „Stillegung des Betriebs“ sein ?
Ich bin gerade extrem gestresst und durch die Kündigung so kurzfristig vor der Geburt innerlich extrem Unruhig, da eine Kündigung nun eine enorme Belastung für mich darstellt.
von
little-rose99
am 12.04.2020, 08:38
Antwort auf:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Hallo,
der AG kann nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen. Stilllegung ist ein Grund.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2020
Antwort auf:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Hallo little rose,
nach allem was ich hier im Forum gelesen habe, ist die Kündigung nicht rechtens und somit anfechtbar. Alleine schon wegen der Schwangerschaft! Probezeit spielt da keine Rolle. Auch in Kurzarbeit darf der AG nicht einfach kündigen... Allerdings weiß ich hier nicht wie es mit Probezeit aussieht.
Da die Schwangerschaft aber besteht, spielt das eh keine Rolle.
Soll der Standort denn dauerhaft geschlossen werden? Oder meinst du mit Schließung nur die aktuelle Situation?
Vermutlich wollte es dein AG nur mal probieren. In der Hoffnung, dass du so kurz vor der Geburt weder Zeit noch Energie hast dagegen vorzugehen. Eine Frechheit!
Aber du wirst hier bestimmt noch detailliertere Antworten und vor allem die von Frau Bader bekommen!
von
Kärchen
am 12.04.2020, 10:15
Antwort auf:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Vielen Dank für die Antwort. Dasselbe vermute ich auch!
Nein, der Betrieb soll definitiv NICHT geschlossen werden und wird wieder eröffnen, wir mussten nur aufgrund des Corona Virus ab dem 18.03.2020 zu machen, eine Wiedereröffnung ist bisher auf voraussichtlich Ende April datiert (je nachdem wann der Einzelhandel wieder öffnen darf) es handelt sich ja nur um eine Schließung zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus. Und es ist definitiv kein Kleinbetrieb, es geht um Vero Mo*a.
von
little-rose99
am 12.04.2020, 11:34
Antwort auf:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Die Kündigung ist natürlich nicht rechtens ! Der Betrieb müsste schon dauerhaft schließen, nur das tut er ja nicht. Leg direkt Einspruch mit einer Antwortfrist ein und drohe mit Kündigungsschutz Klage. Sollte keine Reaktion kommen ab zum Gericht, dafür bleiben dir nur 3 Wochen ab Kenntnis. Wende dich zudem an die Aufsichtsbehörde und melde den Verstoß.
von
QueenMum
am 12.04.2020, 13:56
Antwort auf:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Über eine Kündigungsschutzklage habe ich mich bereits informiert, die lege ich definitiv ein, wenn das Telefonat morgen mit meinem AG kein Ergebnis bringt. Die Aufsichtsbehörde werde ich ebenfalls anrufen und um Rat fragen, zudem den Verstoß melden!
Sowas ist extrem unseriös und das in einem sehr bekannten Unternehmen.
Ich bezweifle ebenfalls, dass sich das Unternehmen auf „wirtschaftliche Gründe“ berufen kann.
von
little-rose99
am 12.04.2020, 14:28
Antwort auf:
(Unwirksame?) Kündigung während Mutterschutz
Melde dich mit der Kündigung unbedingt bei dem Gewerbeaussichtsamt. Da eine Schließung meines Standortes bevorsteht soll ich mich dort sofort melden, wenn ich eine Kündigung bekommen sollte. Die finden es nämlich überhaupt nicht lustig wenn sie übergangen werden!
Die Kündigung müsste wenn dann über das Amt laufen. Sogar in meinem Beispiel funktioniert es nicht einfach so. Dafür müsste das komplette Unternehmen schließen und nicht nur ein Standort, v.a nicht wenn es nur vorübergehend ist.
Lass dich nicht stressen, genieß die Ostertage und ruf dienstag beim Gewerbeaussichtsamt an. Jemanden mit einem unbefristeten Vertrag in der Schwangerschaft zu kündigen ist fast unmöglich. Dabei spielt es auch keine Rolle ob du in der Probezeit bist.
von
ELLIUM
am 12.04.2020, 20:09