Sehr geehrte Frau Bader, welche Unterlagen, bzw. Auskünfte darf der Unterhaltspflichtige von mir als lediger Unterhaltsberechtigten in Bezug auf Betreuungsunterhalt verlangen? Ist es rechtens, wenn er die letzten 12 Entgeltnachweise vor Beginn des Mutterschutzes sowie den letzten Steuerbescheid von mir verlangt? Mir ist klar, dass mein Bedarf belegt und ermittelt werden muss. Inwieweit ich auskunftspflichtig bin, ist mir aber nicht klar. Ich habe von ihm bisher freiwillig keinen Steuerbescheid erhalten. Weiter möchte er bereits vor der Geburt die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes wissen. Ist das üblich? Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
von kleinerelch am 20.04.2020, 15:18