Hallo Frau Bader, nochmal zu meiner Frage vom 24./25.11. Die Frau bekommt Unterhalt da sie sich noch im Trennungsjahr befinden. Zusammen mit ihrem Minijob stehen ihr fast 2.000 Euro zur Verfügung. Muß sie davon Unterhalt für ein nicht mehr bei ihr lebendes Kind (noch nicht volljährig) zahlen? Oder ist der Ehegattenunterhalt grundsätzlich von Unterhaltszahlungen ausgeschlossen? Ein Kind (volljährig) lebt noch bei ihr, für dieses Kind bekommt sie Unterhalt. Vielen Dank! hippi2
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 08:38