Sehr geehrte Frau Bader! Mein Mann und ich haben einen dreijährigen Sohn und werden demnächst nochmal Eltern. Zudem hat mein Mann aus erster Ehe eine mittlerweile volljährige Tochter, die sich in der Ausbildung befindet und für die er monatlichen Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Können Sie mir sagen, wie es sich mit dem Unterhaltsanspruch für unsere beiden Kinder verhält und die Tochter, die durch die begonnene Lehre mittlerweile ja einen gewissen Betrag selber verdient? Wie würde der Betrag, der vom Gehalt meines Mannes übrig bleibt, wenn man den Selbstbehalt abzieht, aufgeteilt? Ich werde nach der Geburt momentan nicht arbeiten gehen und Elternzeit nehmen. Vielen Dank für Ihre Mühe, Molly
von Molly74 am 04.01.2012, 13:17