Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Hallo, mein Partner und ich sind unverheiratet und habe 2 Kinder. 1,5 und 4 Jahre alt. Ich möchte mich nun trennen und in eine eigene Wohnung mit den Kindern ziehen. Ich betreue die Kinder seit Anfang an Vollzeit. Mein Partner studiert seit Geburt unseres ersten Kindes und ist jetzt im Master. Er stellt sich quer und möchte mir die Kinder nicht überlassen. Die Kinder können ja auch bei ihm wohnen und ich könne sie am Wochenende zu mir holen. Ich werden nun also das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, hoffentlich mit Erfolg. Das es überhaupt soweit kommt, liegt daran das wir uns nicht einigen können. Der Vater schlägt das Wechselmodell vor, das die Kinder also jede Woche wechseln oder alle 4 Tage etc. Ich bin dagegen, da ich der Meinung bin das sie ein festes Zuhause brauchen und auch bei der Kommunikation sehe ich dann schwarz. Wie wird das ganze dann gehandhabt sollte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und umziehen mit den Kindern? Wie einigt man sich oder wird der Richter es festlegen? Mein Vorschlag wäre das er die Kinder am Wochenende zu sich nimmt und besuchen oder Ausflüge in der Woche wären ja überhaupt kein Problem. Ich möchte nur das sie einen Lebensmittelpunkt haben und nicht immer pendeln müssen und wir auch unsere Routinen einhalten können. Was wird mich erwarten vor Gericht, wie lange dauert der ganze Prozess und was schlagen Sie vor, wie oft der Vater die Kinder bekommen sollte bzw. was eine gute Lösung wäre?

von Schokolatina am 04.11.2023, 09:39



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Hallo, wenden Sie sich zeitnah an das JA, das vermittelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2023



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Ich habe im Freundeskreis meiner Kinder zwei Beispiele einmal wo es toll läuft und einmal Katastrophal Bei meinem sieben Jahre alten Sohn sind im Freundeskreis Zwillinge die Eltern ca drei Jahre getrennt haben sich schnell zusammen gerauft, die Kinder sind 9 Tage bei der Mutter 5 beim Vater, sie unterstützen sich gegenseitig zb nimmt der Vater auch mal Nachmittagseinen Zwilling wenn die Mutter mit dem anderen einen Termin hat, sie gehen gemeinsam zu Veranstaltungen der Kinder Die Kinder sind null auffällig,alle begegnen sich mit Respekt. Bei meiner 6 jährigen ist ihr Freund in ihrer Klasse, er hat noch nen 4 Jahre alten Bruder und ne zweijährige Schwester die Eltern sind seit einem Jahr getrennt, die Kinder sind bei der Mutter, alle 14 Tage beim Vater von Freitag bis Sonntag und jeden Mittwoch bei ihm. Der Vater redet extrem schlecht vor den Kindern ( ja live selber erlebt) auch dessen Eltern mischen ordentlich mit. Der Vater verbietet un das die Mutter an Schulveranstaltungen des Sohnes mit teilnimmt wenn diese in seinen Umgang fallen usw Besonders die beiden älteren Jungs sind mittlerweile extrem auffällig, machen nachts wieder ins Bett , sind aggressiv usw. Ich sage nicht das ihr das Wechselmodell machen sollt aber auf ihr solltet im Sinne der Kinder denken, Kinder brauchen Eltern und gerade wenn sie so klein sind wie eure sollten die Eltern sich zusammen reißen, notfalls mit Hilfe aber vielleicht erstmal mit nee Meditation bevor man klagt

von misses-cat am 04.11.2023, 10:12



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Die Stabilität in der Beziehung (nicht Partnerschaft) der Eltern ist für Kinder viel wichtiger als die Stabilität der Wohnsituation. Der Wechsel von Mama zu Papa ist für Kinder im Rahmen des Wechselmodells oder Nest Modells bei einer Trennung sicher das geringste Problem. Du brauchst diese Routine vielleicht für dich, aber ihr habt Kinder zusammen bekommen und müsst nun im Sinne der Kinder denken. Dass der Vater jetzt nicht alles aufgeben will und nicht nur quasi Nebenperson sein möchte ist verständlich. Überlegt euch was für die Kinder wichtig wäre und nicht für euch als Eltern. Ein harmonisches Miteinander der Eltern ist das aller wichtigste. Und dazu gehört leider auch, nicht gleich irgendwas einzuklagen. Das wird nicht von Erfolg gekrönt sein. Der Vater hat die gleichen Rechte wie die Mutter.

von Ellianna am 04.11.2023, 10:57



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Hallo, so, wie es sich liest, schlägt Dein Partner Dir vor, was Du ihm anbietest. Er kämpft, du kämpfst. Sicher ist es sinnvoll, dass ihr euch gemeinsam neutral beraten lasst - bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. Was in einem Gerichtsverfahren herauskommt, lässt sich nicht vorhersagen. Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, ist es eher unwahrscheinlich, dass nur einer von euch das ABR bekommt, ohne, dass etwas "Dramatisches" vorgefallen ist. Abgesehen davon: Habt ihr das gemeinsame SR, ist Dein Partner sogar im Recht: Du darfst ausziehen, die Kinder noch lange nicht. Der Umgang darf nicht erschwert werden. (Das gilt zumindest nach einer Trennung.). Viele Grüße

von Mamamaike am 04.11.2023, 15:58



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Es sind nicht deine Kinder, sondern eure. Im Gegensatz zu dir schlägt dein Mann eine paritätische Aufteilung vor und kommt dir mit dem Vorschlag des Wechselmodells entgegen, du ihm keinen Millimeter. Du hast nicht mehr "Anrecht" darauf dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei dir haben als dein Mann das gleiche. Vor allem aber geht es um die Kinder, und die brauchen nun mal euch beide. Auch im Alltag. Für die Kinder ist es super wenn der Vater sich paritätisch kümmern will. Dass du da mit Einklagen daherkommt finde ich sehr massiv, wo ist DEINE Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Einigung? Denkst du es ist gut für eure Elternebene diesen massiven Weg zu gehen? Das wird sich auch auf die Kinder auswirken, denn wenn du deinem Mann, der realistische und dem Kindeswohl entsprechende Vorschläge macht mit einer Klage kommst wird sich das nicht positiv auf euer Verhältnis auswirken und das widerum Auswirkungenauf die Kinder haben. Eine Mediation könnte sehr hilfreich sein. Dabei geht es, mit dem Fokus aufs Kindeswohl, darum, euch zu einer Lösungsfindung zu verhelfen, mit der ihrbeide gut leben und bei der ihr beide mitgehen könnt. Gleichberechtigt. Denn du hast da nicht mehr Rechte als der Vater. M.W.n. kann eine Mediation ggf vom Jugendamt bezahlt werden da es um das Wohl der Kinder geht, bin mir da aber nicht sicher. Auf jeden Fall wäre das Jugendamteinmöglicher Ansprechpartner und der bessere Weg als der Gang zum Anwalt. Solltest du einfach ausziehen mit den Kindern kann dir das sehr negativ ausgelegt werden da du sie aus ihrem.Umfeld reißt. Sollte der Vater das nicht mit sich machen lassen und es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen stehen die Chancen gut dass er die Kinder ganz zugesprochen bekommt.

von heutanonym am 04.11.2023, 20:35



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Ja, es tut weh wenn man sein(e) Kind(er) nicht mehr täglich bei sich hat nach einer Trennung. Aber das ist dannso. Du kein Schmerz, der Vater dafür die volle Dosis und die Kinder zudem?

von heutanonym am 04.11.2023, 20:39



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Es geht um eure KINDER, nicht um Gegenstände die er dir "überlassen" soll. Und die Formulierung "wie oft der Vater die Kinder bekommen sollte", deine Wortwahl macht einen recht besitzergreifenden Eindruck.

von heutanonym am 04.11.2023, 20:44



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Ich vermute mal, bisher hast du nicht gearbeitet. Das dürfte sich jetzt ändern. Den mit 4 und 1,5 Jahren kann man das durchaus von dir verlangen. Mir weiter Vollzeit betreuen - davon verabschiede dich mal schnell wieder. es sei den du hast so gut geerbt oder anderweitige Geldquellen. Der Vater wird mit seinem Vorschlag vom Wechselmodel also sehr gute Karten haben. Du dagegen blockst - das kommt nicht sehr gut an. Eure Kinder haben nun einmal ein recht auf beide Eltern.

von Neverland am 04.11.2023, 21:20



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Bei Freunden von mir hat ein solches Auftreten wie du es hier zeigst, am Ende dazu geführt das die VZ-Mutter nun arbeiten gehen muss und Unterhalt an den Ex zahlt. Der nun die Kinder hat. Obwohl er VZ arbeitet. Er hat den Kindern das gewohnte Umfeld geboten und die bessere Bereitschaft zur Mitarbeit gezeigt. Betreuung war in wenigen Tagen gelöst, so fiel der angebliche Vorteil der Mutter weg. Es interessierte den Richter herzlich wenig, das sie die letzten Jahre die Kinder betreut hat. In einer Partnerschaft ist es auch nahezu unmöglich zu beweisen, das ein Elternteil alleine betreut hat.

von Neverland am 04.11.2023, 21:26



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Veränderungen sind immer schwer und man versucht, so viel Routine wie möglich aufrecht zu erhalten. Du glaubst, dass das auch für deine Kinder besser wäre, aber ich denke, du übersiehst dabei, dass zwischenmenschliche Beziehungen wichtiger sind als Routinen. Frag dich doch einmal selbst: Würdest du lieber eine Person, die du sehr liebst, regelmäßig und konstant sehen? Oder lieber jede Woche einmal konstant dein Lieblingshobby ausüben? Oder jeden Abend um 18 Uhr essen? Oder welche Routinen du gerade im Kopf hast... Genau vor dieser Frage stehen gerade eure Kinder - nur, dass die das nicht selbst entscheiden können. In welchem Verhältnis geht ihr denn auseinander? Könnt ihr noch ein freundschaftliches Verhältnis führen oder seit ihr euch spinnefeind? Ich kenne ein getrennt lebendes Paar mit einer Tochter (knapp 2 Jahre alt), die nicht all zu weit von einander weg wohnen (sie braucht mit dem Fahrrad 10 Minuten) und die sich jedes Wochenende zusammensetzen, um sie nächste Woche zu planen. Angepeilt sind immer 3 zu 4 Tage - je nachdem, wie es gerade bei den Eltern terminlich aussieht. Das Mädchen geht in die Krippe und wird dann entweder von Mama oder Papa abgeholt und schläft dann auch dort. Wenn einer der beiden zu viel Sehnsucht an einem Nicht-Umgangstag hat, fragt er, ob er zu Besuch oder konkret zum Abendessen kommen darf. Ausflüge am Wochenende werden auch zum Teil gemeinsam gemacht. Andererseits hat jeder aber auch schon einmal Urlaub mit der Tochter alleine gemacht. Das funktioniert natürlich nur, weil beide relativ nah zueinander wohnen. Da du aber ja noch nicht ausgezogen bist, liegt es ja auch ab dir, ob du irgendwo hinziehst, wo ein Wechselmodell problemlos funktionieren würde oder wo es kompliziert und stressig werden würde. Mal so als Beispiel, wie man als getrennte Eltern, die sich wirklich erwachsen verhalten, den Umgang regeln kann.

von BlueJasmine am 05.11.2023, 05:50



Antwort auf: Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Ich verstehe nicht, warum ihnen das alleinige AUFENTHALTSBESTIMMUNGSECHT zugesprochen werden sollte. Das wird nur in Extremfällen gemacht und das sehe ich bei ihnen nicht. FRAGEN - Der KV studiert noch, wird aber das in den nächsten Jahren beenden. - Sie sind vermutlich in EZ zu Hause. Haben Sie einen AG? - Wie sind die Kinder betreut und zu welchen Zeiten? - Wenn beide Kinder in Betreuung sind, warum arbeiten sie zurzeit nicht? - Wem gehört die Wohnung? Wer steht im Mietvertrag? Wenn nur sie, haben sie Anspruch auf die Wohnung und können den KV dazu auffordern auszuziehen. Umgekehrt ist es auch so, dass wenn nur er drin steht, er sie zum Auszug auffordern kann. Wenn sie beide drin stehen sollten sie sich bei Umzug beim Vermieter melden und mitteilen, dass sie planen auszuziehen bzw. ausgezogen sind. Jeder Vermieter reagiert anders darauf. Es gibt Vermieter, welche den Mietvertrag auf eine Partei umschreiben, in dem Fall der KV. Es gibt Vermieter, welche die Kündigung nur akzeptieren, wenn alle im Vertrag genannten Personen kündigen. Da kann es helfen, wenn alle genannten Personen sich einig sind wer in der Wohnung bleibt und eine Umschreibung vorschlagen. Der Vermieter hat sas Recht auf die Kündigungsfrist zu bestehen. Z. B. muss 3 Monate vor Auszug gekündigt werden. Das kann auch bei Umschreibung geltend gemacht werden. Wenn sie vorher ausziehen kann er verlangen, dass sie bis dahin die Hälfte zahlen. Die Ausnahme ist, wenn der KV anbietet, die Miete voll zu zahlen. UMZUG Der Lebensmittelpunkt der Kinder ist dort wo sie wohnen. KM oder KV darf umziehen, aber nur ohne die Kinder. Die Ausnahme ist, wenn das andere Elternteil zustimmt. Der KV hat das verneint. Ziehen sie trotzdem mit den Kindern aus kann er die Rückführung beantragen und damit kommen die Kinder wieder zu ihm. Zudem findet das JA so eine Aktion nicht toll. JUGENDAMT Sie können das JA als Vermittler hinzuziehen und gemeinsam mit ihrem KV dort den Umgang festlegen. Eine neutrale Person kann da hilfreich sein. Sollte es möglich sein kann vor dem Auszug dort auch besprochen werden, wie die Trennung den Kindern mitgeteilt wird uvm.. GERICHT Bevor sie direkt rechtlich gegen den KV vornehmen wäre JA wohl angebrachter. Zumal das Gericht auch das JA mit einbeziehen wird um zu schauen was für das Kinder das Beste ist. Das ist auch bei jungen Kindern möglich, z. B. durch Hausbesuche, Einzelgespräche mit den Elternteilen, ggf. Gespräche mit Betreuungspersonen. Bis es da eine Einigung gibt kann dauern, weil ich zumindest keine Gefahr sehe. Was möglich ist, dass das JA einen vorläufigen Umgang festlegt in Absprache mit dem Gericht. Eine(vorläufige) Entscheidung per Eilverfahren sehe ich in ihrem Fall nicht. KEIN PAAR MEHR, TROTZDEM ELTERN Eine Trennung ist in den meisten Fällen schwierig und ich kann verstehen, dass sie den Kontakt zum KV so gering wie möglich bis hin zu garnicht haben möchten. Schauen sie sich dazu bitte den Blickwinkel ihrer Kinder an, welche beide Elternteile lieben und Zeit mit verbringen. Die Kinder werden bei einer Trennung mindestens ein Elternteil nicht mehr täglich haben und das obwohl sie diesem lieben und gerne Zeit mit verbringen. Manchmal kommt sogar ein Umzug dazu, was mit beiden Elternteile zusammen für Kinder schon eine große Umstellung bedeutet. Die Kinder möchten trotz Trennung Kontakt zum anderen Elternteile haben und damit das möglich ist müssen KM und KV den vereinbaren. Und sollten die Elternteile das nicht können, weil ein Sprechen miteinander nicht mehr möglich ist oder es beim Umgang auf keinen gemeinsamen Nenner kommt, dann kann das JA dabei helfen. UMGANG Der KV kommt ihnen entgegen indem er das Wechselmodell anbietet. Da spielt die Entfernung der beiden Wohnungen eine wichtige Rolle, damit das soziale Umfeld der Kinder gleich bleiben kann. Da sie noch keine Wohnung haben ist das ungewiss. Deshalb extra weit weg zu ziehen sollten sie nicht in Erwägung ziehen. Allerdings finde ich allein den Vorschlag vom KV gut. Wenn ich es richtig lese, bieten sie dem KV an, dass er jedes Wochenende die Kinder zu sich nehmen kann. Meinen sie damit von Freitag, z. B. mit Abholen von der Betreuung, bis Sonntagabend, z. B. 18 Uhr? Vielleicht wäre da eine Option das bis Montagmorgen, z. B. mit Bringen zur Betreuung, zu erweitern? Dann wären die Kinder bei ihnen von Montag, z. B. nach der Betreuung, bis Freitagmorgen, z. B. mit Bringen zur Betreuung? Die meiste Zeit wären die Kinder dann nach der Betreuung (je nachdem wie lange diese geht) bei ihnen. Beim KV verbringen die Kinder ganze Tage. Ich bin am überlegen, ob das als Wechselmodell, 3-4, durchgeht? Sie sollten auch festlegen, wie der Umgang stattfindet, wenn die Betreuung geschlossen hat, an Geburtstagen der Kinder, Feiertagen, später bei Ferienzeiten der Schule? Wie oft im Jahr darf ein Elternteil mit den Kindern in den Urlaub fahren und dabei die Umgangszeit verlängern? UNTERHALT KINDER und an FRAU/MANN Und was auch noch hinzukommt ist die Zahlung von Unterhalt. Auch beim Wechselmodell kann/wird das stattfinden, was zur Bedeutung werden kann, wenn ein Elternteil mehr verdient wie das andere Elternteil. Absichtlich weniger zu verdienen, damit der Unterhalt als Frau/Mann höher ausfällt ist keine Option, denn es wird je nach möglicher Betreuung der Kinder eine Zeit X wo gearbeitet werden kann. Und wenn KM/KV das nicht macht/möchte, ist es das Problem von dem Elternteil. Das JA kann bei der Berechnung des Unterhalts behilflich sein. In ihrem Fall sollten sie das auch machen bis hin zur Festlegung, dass auch bei Reduzierung der Arbeitszeit und damit weniger Verdienst der Unterhalt gleich bleibt.

von Ani123 am 06.11.2023, 21:51



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