Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Bezug von Unterhaltsvorschuss, der Vater ist arbeitslos, hat aber auch keine Gründe die ihn hindern Arbeit aufzunehmen. Das Jugendamt verweigert eine Beistandschaft mit der Begründung "Den Titel könnten sie sich auch an die Wand tapezieren, dieser Mann wird nie genug verdienen (er ist ungelernt) um zu bezahlen". Nun wurde Klage beim Gericht eingereicht auf Zahlung von Kindesunterhalt. Nun meldet sich promt das Jugendamt, alle Ansprüche seien auf sie übergeangen, die Kindsmutter hätte kein Recht zu Klagen, da sie eben Unterhaltsvorschuss bekommt. Eine Klage sei Sache des Jugendamtes/beistandschaft. Das ist doch unfassbar! Ist es korrekt das man sich nicht selbst um eine Klage und um Kindesunterhalt bemühen kann solange man Leistungen nach UVG bezieht? Ist es Rechtens eine Beistandschaft zu verweigern?

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:39



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Hallo, haben Sie keinen RA? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2010



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Öhm,ja. Entweder regelst Du es selbst, oder das Amt. Beides zusammen schliesst sich aus ! Darüber informieren sie einen aber auch eigentlich, wenn man Unterhaltsvorschuss beantragt ? Wenn ich Deinen Text richtig verstehe, dann wird der Vorschuss eh mehr betragen, als durch Klage beim Vater zu holen ist ? Nicht aufregen, ich denke sie haben vergessen Dir das genau zu erklären oder es ist untergegangen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:43



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Es geht nicht um mich, sondern um meine Schwester und nein sie hat keinen Rechtsanwalt.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:50



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Schliesst sich wie gesagt gegenseitig aus, wurde ich damals genau drüber aufgeklärt. Wenn man Unterhaltsvorschuss beantragt, dann übergibt man sozusagen die finanziellen Unterhaltsbelange des Kindes in die Hände des JA. Bekommt sie denn keinen Vorschuss mehr, oder wieso hat sie alleine noch geklagt ?

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:55



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Wenn nichts zu holen ist, lohnt sich auch die Klage nicht!!! Das Gericht wird nur das bestätigen was das Jugendamt schon sagt.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 13:47



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Wenn du Leistungen beziehst, UVG, dann tritts du alle Rechte ans Amt ab. Das ist richtig so. Du darfst somit auch keine eigene Klage wegen Unterhalt einreichen.Denen steht dann ja auch das eingeklagte Geld zu und nicht dir. Ist es mehr als UVG, dann erhältst du die Differenz.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 17:12



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

müsste doch erstmal geklagt werden oder nicht?! So ganz ohne Rechtswege wird der Gute wohl weiter einfach ALG 2 beziehen. Und das obwohl er bis 1 Monat VOR der Geburt einen Job mit knapp 1800 netto hatte, den ER gekündigt hat!

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 18:15



Antwort auf: Unterhaltsvorschuss/Unterhalt einklagen

Dann gibt es nur die Möglichkeit auf die Beistandschaft und den Vorschuss zu verzichten und selbst zu klagen. Beides geht wie gesagt nicht ! Aber das Amt ist auch schon hinterher und er muss belegen was er hat und er wird auch angehalten Arbeit zu finden. Der Staat sieht schon zu, dass er sein Geld wiederbekommt. Und bei ALG2 ist der Vorschuss definitiv mehr, als er zahlen könnte. Muss sie sich entscheiden :-)

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 19:01



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