Guten tag Frau bader,
mein Sohn lebt gerade bei einer Bereitschaftspflegefamilie.
Ich wurde aufgefordert mein Einkommen offenzulegen.
Die Berechnung hat ergeben, dass ich zu keiner Kostenbeteiligung herangezogen werden kann.
Gleichzeitig hat der Bearbeiter gesagt der" Unterhalt ruht".
Ist das so?
Jetzt habe ich eine Lohnpfändung.
Ich habe noch ein Kind und hatte bisher 2 Unterhaltspflichtige. Wenn der Unterhalt ruht habe ich nur 1 Unterhaltspflichtigen, ist das richtig?
Dann ändert sich der Pfädnungsbetrag?
Vielen Dank
von
exnext2010
am 05.03.2015, 11:03
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
ja, so ist es.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2015
Antwort auf:
Unterhalt
Ich zahle Unterhalt für ein außereheliches Kind und lebe mit neuer Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind in meinem Haus.
Der Unterhalt für mein 1. Kind soll neu berechnet werden und somit soll ich aktuelle Angaben zu meine Einkommensverhältnissen machen.
Muss meine Lebensgefährtin Ihr Einkommen offenlegen?
Konkret muss sie einen gesonderten Grundstücksbogen anfordern?
Sie besitzt ein Haus, bewohnt und vermietet es nicht. (wurde zu mehreren gleichen Teilen vererbt und wird von Familienmitgliedern bewohnt).
Wir leben zusammen, aber der Unterhalt an das erste Kind hat nichts mit ihr zu tun, warum dann diese "Aufforderung zur Offenlegung"?
von
kügelchen12
am 05.03.2015, 12:41
Antwort auf:
Unterhalt
Bitte um Entschuldigung, meine Frage an Frau Bader sollte nun wirklich nicht als Antwort unter Deiner Frage stehen.
Warum das so passiert ist kann ich mir nicht erklären.
von
kügelchen12
am 05.03.2015, 12:43