Hallo Frau Bader
der Sohn meines Mannes bekommt jetzt eine Lehrstelle.Wir würden gerne das
Unterhaltsgeld neu berechnen lassen.Wo müssen wir uns da melden oder muß das seine Ex neu berechnen lassen.Was müssen wir machen,wenn sie sich weigert.
Vielen Dank im vorraus
von
susanneh
am 01.06.2013, 18:34
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
sie können ihn auffordern, mitzuteilen, wie hoch seine Ausbildungsvergütung ist. Ansonsten sollte das ein Anwalt machen. wenn Sie möchten, können Sie mich an mailen unter Nicola.Bader@kanzleibader.de
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Unterhalt
Über einen Anwalt oder das Jugendamt. Weigern kann sie sich nicht. Ist das kind schon 18 ?
von
CKEL0410
am 01.06.2013, 19:14