Guten Morgen Frau Bader,
Wie ist das eigentlich mit dem Unterhalt geregelt? Also meine Tochter wohnt bei mir. Was wäre wenn sie irgentwann mal zu ihrem Vater ziehen würde (er bezieht hartz 4). Dann müsste ich ja Unterhalt an meiner Tochter zahlen. Da ich aber nur als Küchenhilfe, 450 Euro Job arbeite könnte man mir was abziehen? Wenn nicht müsste mein Mann (Elektriker) für meine Tochter aufkommen?
Ich bin einfach mal gespannt, wie sowas geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie
von
Stefanie2105
am 03.05.2013, 10:32
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
nein, es zählt nur Ihr Einkommen. Sie hätten evtl. eine Erwerbsobliegenheit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2013
Antwort auf:
Unterhalt
Dann würde zu Deinem Job der fiktive Trennungsunterhalt gerechnet, der Dir zustehen würde, wenn ihr Euch trennt.
Und Du wirst angehalten Dir noch mehr Jobs zu suchen, damit Du leistungsfähig wirst.
von
Sternenschnuppe
am 03.05.2013, 10:59
Antwort auf:
Unterhalt
ich meine damit, ob mein jetziger Mann (nicht der Vater meiner Tochter), Unterhalt für meine Tochter zahlen muss, wenn sie zu ihrem Vater ziehen würde, da wir verheiratet sind. Ich weiß ja nicht, in wie fern sein Gehalt dann bei mir für den Unterhalt an meiner Tochter angerechnet wird. Hoffe ich habs jetzt verständlicher geschrieben?
von
Stefanie2105
am 04.05.2013, 21:43
Antwort auf:
Unterhalt
Schrieb ich doch :-)
Der fiktive Trennungsunterhalt würde berechnet werden, der Dir im Falle einer Trennung zustehen würde. Dieser wird auf Dein Gehalt aufgeschlagen und ergeben Dein Einkommen dann.
So war das auch bei uns bei allen Gebühren, als mein Sohn noch der Stiefsohn meines Mannes war.
Es zählt also nicht sein ganzes Gehalt, aber das , was Du im Falle einer Trennung bekommen würdest.
von
Sternenschnuppe
am 05.05.2013, 09:39