Hallo Fr. Bader,
ich habe eine Tochter (12 J.) aus 1. Ehe welche seit meinem Umzug vor 2 Jahren bei ihrem Papa lebt. Seither bezahle ich Mindestunterhalt.
Nun bin ich seit Aug. 2012 wieder verheiratet und im Dez. 2012 kam meine 2. Tochter zur Welt.
Nun meine Frage:
1. Wie ist es, da ich z.Zt. in Elternzeit bin und mein Einkommen nicht mehr so hoch ist wie vorher, bleibt da der Mindestunterhalt bestehen?
Also ich zahle für meine 1. Tochter gerne, keine Frage.
2. Im 2. Jahr Elternzeit fließt garkein Einkommen, wie ist es da?
3. Kann mein jetziger Ehemann zur Verantwortung, d.h. zur Zahlung des Unterhaltes herangezogen werden?
Besten Dank schon im voraus für Ihre Antworten.
Herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 11.03.2013, 11:18
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass sich in ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt durch das weitere Kind nicht ändert. Wenn Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie die Zahlung des Unterhaltes anders organisieren.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo
Um es mal platt zu sagen ; Elternzeit muss man sich leisten können.
Mein mann konnte gar keine nehmen, da er damals noch zwei Töchter zu unterhalten hatte, die bei der Mutter wohnten.
Vom Gehalt Deines Mannes wird Dir ein fiktiver Trennungsunterhalt angerechnet werden können als Einkommen, davon könntest Du dann vielleicht Unterhalt zahlen.
In diesem Fall bist Du die Mutter die zahlen muss, meist sind es ja die Väter.
Denke Du wärest auch nicht begeistert, wenn kein Geld mehr kommt weil der Ex freiwillig nicht mehr arbeitet.
von
Sternenschnuppe
am 11.03.2013, 12:04
Antwort auf:
Unterhalt
@sternenschnuppe
Ich hatte nicht behauptet, dass ich nicht zahlen wolle.
Wollte nur mal wissen, wie es sich in der Elternzeit bzw. in dem Jahr danach verhält.
Mitglied inaktiv - 12.03.2013, 12:33