hallo,
wir leben vom amt also mein freund,ich und unser sohn 6 wochen wir leben in einer bedarfsgemeinschaft. meine frage ist muss mein freund der vater von meines sohnes unterhalt für ihn zahlen die vaterschaft ist anerkannt aber das sorgerecht nicht. wie ist das wenn ich mit meinem sohn ausziehe ? ich frage weil ich weiß ja nicht wie das mit dem amt ist mit dem abzügen und so . danke
Mitglied inaktiv - 08.05.2010, 13:04
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
klar muss er Unterhalt zahlen und klar wird der Unterhalt angerechnet - aber wenn er Hartz IV hat, kann er ja keinen leisten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2010
Antwort auf:
unterhalt
Solange ihr als eheähnliche Gemeinschaft zusammenlebt wird es ja ganz anders berechnet soweit ich weiss.
Barunterhalt zahlt er da, weil er ja sicher auch einkaufen geht, ihr den Kleinen zusammen versorgt.
Willst Du denn ausziehen ?
Liest sich leider so .....
Nunja, dann MUSST Du dafür sorgen, dass er den Unterhalt zahlt, notfalls eben Unterhaltsvorschuss beantragen.
Unterhalt ist ein Einkommen, was Euch zusteht und vor Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen ist.
Mitglied inaktiv - 08.05.2010, 17:25