Frage: Unterhalt ....

Liebe Frau Bader , Bin zzt in der 26 SSW . schwanger und der Kindesvater eröffnete mir heute als wir mal auf das Thema ,,Geld ,, zu sprechen kamen ,daß er ja doch offiziel nicht in Scheidung leben würde (wie er mir das damals erzählt hatte) sondern nur ein Appartment in Nähe seiner Arbeit hätte .Gemeldet sei er nach wie vor bei seiner Frau und seinen 3 Kindern. Er bat mich dringlichst nun ihn nicht beim Jugendamt als Vater anzugeben (was ich natürlich nicht tun werde ) Er meinte er würde sich umbringen , da er das finanziell nicht alles zahlen könnte. Er hat 3 Jungs im Alter von 14 , 18 und 22 die alle noch bei ihm im Haus wohnen . Seine Frau geht auf 400 E jobben und er überweisst wohl jeden Monat eine Summe an sie und die Kinder plus zahlt er die Raten für das Haus. Er meint nun ich würde ihn damit fertig machen wollen und er müsste dann wohl sein Haus verkaufen wenn ich ihn angeben sollte etc ??ß ich bin nun ziemlich sauer auf ihn und würde am liebsten seine Frau mal informieren . Nun bekam ich noch den Rat mir im Vorfeld einen Beratungstermin beim Anwalt zu holen bezüglich der neuen Bestimmung des Unterhaltes auch an nicht verheiratete . Meiner Meinung nach wird er keinen Unterhalt an mich zahlen können ,da er ja wie gesagt das Haus...die Kinder und seine Frau in erster Linie zu unterhalten hat. ?? oder ist das nicht richtig. Und muss ich mir wirklich jetzt schon einen Antwaltstermin holen ? dachte sowas macht man in der Regel wenn die Kinder da sind . lg yvonne

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 13:59



Antwort auf: Unterhalt ....

Hallo, Sorry, das klingt doch alles abgedroschen, was er da vorbringt. Wollen Sie meine Meinung hören? Er versucht sich jetzt um die Verantwortung zu drücken. Kein KV muss mehr zahlen, als er kann. Der hat Angst, dass er Ärger mit seiner Frau bekommt. Und warum wollen Sie ihn nicht als Vater angeben? Dann haben Sie auch keine Ansprüche. Spielen Sie sein Spiel mit? Sie müssen sich überlegen: wollen Sie für Ihr Kind kämpfen? Dann gehen Sie zu einem RA und lassen den Unterhalt berechnen. Und selbstverständlich muss er als der Vater angegeben werden. Oder Sie verzichten auf alles - auch für Ihr Kind. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2009



Antwort auf: Unterhalt ....

Hallo Frau Bader... danke für die schnelle Antwort. Und natürlich werde ich ihn angeben .Das habe ich ihm auch klipp und klar gesagt als er da drohte sich umzubringen . Frage ist nun muss ich das wirklich jetzt schon machen wo das Baby noch gar nicht da ist ? Ich kenn mich da so nicht aus zumal es ja auch dieses neue Gesetz gibt. lg yvonne

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 14:23



Antwort auf: Unterhalt ....

Hi, du kannst die Vaterschaftsanerkennung mit ihm gemeinsam vorgeburtlich beim JA regeln. Wie das ist, wenn er sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen weiß ich leider nicht. Vielleicht mal beim JA anrufen und fragen? Alles Gute, Annette

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 15:40



Antwort auf: Unterhalt ....

Ob man es jetzt schon machen muss, weiß ich nicht aber rein praktisch gesehen: Du wirst nach der geburt andere Dinge im Kopf haben. Dazu kommt Wochenbett, evtl. Babyblues und es dauert bis sich der Alltag eingespielt hat. Da ist es gerade wenn man allein ist sehr praktisch, wenn man soviel wie möglich von Papierkrieg und Bürokratie schon erledigt hat. Also auch Kindergeldantrag, Eltengeldantrag etc. ruhig vorher vorbereiten und dann nur noch Datum einsetzen. Das gilt für kompliziertere Sachen erst recht. Ist nur meine Erfahrung. LG

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 15:58



Antwort auf: Unterhalt ....

Hi Danke für die Tips ! also ich hab nun einfach mal beim JA angerufen und die meinten auch das diese Beistandschaft erst gestellt werden sollte wenn das Baby da ist. Da der Erzeuger ja wohl nicht so einfach kooperativ sei würde er mit Sicherheit auch nicht vorher mitkommen. Was die anderen Dinge wie Elterngeld etc angeht so gibts direkt im KH die Anträge die man da dann in Ruhe ausfüllen kann. Auch gibts dort direkt eine Art ,,Meldeamt ,, wo man das Baby direkt anmelden kann . Und was diese neue Unterhaltsregelung angeht hat man mir auch nur geraten mich mal bei einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lasssen und das könnte ich jetzt schon machen. lg yvonne

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 18:11



Antwort auf: Unterhalt ....

ich rate Dir auch: Hole die Anträge VORHER! Meist kann man ja alle downloaden. Dann lies sie durch, fülle aus soweit es irgendwie geht und mache eine Extraliste mit allen Druckstücken die Du jeweils beilegen musst. Besorge ALLES was geht noch vor der Geburt! Zur Vaterschaftsanerkennung: Er kann sie frewillig (auch schon vor der geburt) beim Jugendamt machen -> dann hat er genau 0,- EUR Kosten dadurch. Oder: er lässt sich auf die Vaterschaft von Dir verklagen, -> dann hat er halt ca. 1500 EUR zusätzlich zu zahlen, die er besser in die Tilgung seines Hauses stecken könnte oder seine Frau Blumen kaufen *hust* Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 20:08



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