Hallo!
Mein Lebensgefährte und ich planen schon seit längerer Zeit ein Kind. Das war bis zum heutigen Tag auch alles ok, dann meinte er, dass er ja, wenn er Vater wäre, Unterhalt für mich bzw für das Kind zahlen müsste. Stimmt das?? Wir sind nicht verheiratet und leben die meiste Zeit zusammen(er studiert und hat ein kl. Zimmer in dieser Stadt). Aber er müsste doch nur Unterhalt zahlen, wenn ich das einklagen würde, oder???
Bitte helfen Sie mir weiter... DANKE
Mitglied inaktiv - 30.07.2007, 17:48
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
grundsätzlich ist er für Mutter und Kind unterhaltspflichtig. Wenn Sie dies aber nicht geltend machen, muss er auch nicht zahlen. Dies geht aber nur, wenn Sie parallel keine staatlichen Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Sonst rechnet Ihnen die ARGE die fiktiven Unterhaltszahlungen an. Auf der anderen Seite steht im Moment natürlich die Frage, ob er überhaupt zahlen kann.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2007
Antwort auf:
Unterhalt
Er müsste dem Kind auf alle Fälle zahlen, bis es die 1. Ausbildung abgeschlossen hat. Dir wahrscheinlich bis zum 3. Geburtstag des Kindes (wenn ihr nicht verheiratet seit)... besonders wenn du auf Arbeitlosengeld 2 etc angewiesen bist und er genug einkommen hat
Mitglied inaktiv - 30.07.2007, 18:55