Hallo Frau Bader Mein Lebensgefährte hat einen Sohn,für den er monatlich Unterhalt zahlt.Momentan steht eine Überprüfung vom Jugendamt an.Das ist ja bis dahin alles o.k.Jetzt hat er Post vom Von der Bundesagentur der Arbeit bekommen,indem die das gleiche überprüfen wollen,da die Mutter des anderen Kindes jetzt ALG 2 bekommt.Die Agentur will aber meine Einkommensverhältnisse ebenfalls haben.Ist das denn rechtens?Kann doch nicht sein das ich für diese Frau arbeiten gehe,obwohl wir selber ein kleines Kind haben und sie mittlerweile mehr als 10 Jahre nicht einen Finger gekrümmt hat.Ich gehe selber wieder arbeiten.Sie lebt mittlerweile auch wieder in einen eheänlichen Verhältniss.Die beiden waren nicht verheiratet.Können sie mir da vielleicht weiterhelfen? Danke LG Susie
Mitglied inaktiv - 01.04.2007, 15:09