Hallo!
Ich zahle Unterhalt an meine Ex und unser Kind. Die Höhe hat ihr Anwalt festgelegt. Nun hat sich im Juli ja die Düsseldorfe Tabelle geändert und ich habe ihrem Anwalt die aktuellen Gehaltsnachweise geschickt für eine Neuberechnung. So wurde es verlangt von dem Anwalt.Meine Ex hat es abgelehnt, da sie den Anwalt ja bezahlen muss.Das war vor einem guten halben Jahr.
Inzwischen ist sie verheiratet und ich muss theoretisch kein Unterhalt für sie zahlen.
Darf ich ihren Unterhalt einfach weglassen und nur noch für das Kind zahlen?
Das ich selbst zu einem Anwalt gehe und das ausrechnenlasse, kann ich mir nicht leisten.
Besten Dank für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 28.04.2006, 07:03
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
nichts mehr an die Mutter und für das Kind genau das, was der Anwalt gefordert hat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2006
Antwort auf:
unterhalt
Es gibt keinen "Unterhaltstitel"?
Dann kannst Du selbstverständlich den Unterhalt an die Mutter einstellen. Teile dies aber mit Einschreiben / Rückschein mit.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 28.04.2006, 09:30
Antwort auf:
unterhalt
Was ist ein "unterhaltstitel"?
In dem Schreiben vom Anwalt steht was ich für meine Ex zu zahlen habe und was für das Kind zu zahlen ist.
Mitglied inaktiv - 28.04.2006, 12:00
Antwort auf:
unterhalt
Nur noch kurz.
Ich habe eben festgestellt das der Anwalt den Kinderunterhalt falsch bestimmt hat.
Laut Düsseldorfer Tabelle müsste ich im Monat 15 euro mehr zahlen.
Bin ich verplichtet den Unterhalt nachzuzahlen? Ihn hochzusetzten oder soll ich den Betrag so weiterzahlen?
Es ist schließlich der Anwalt von meiner Ex der den Unterhalt festgelegt hat.
Mitglied inaktiv - 28.04.2006, 13:00
Antwort auf:
unterhalt
Nein, die DüT ist eine Richtschnur, keine gesetzl. Grundlage.
Ich würde. mit sofortiger Wirkung den Unterhalt für die Mutter einstellen und dafür freiwillig etwas mehr für's Kind zahlen.
Also ICH würde schon für Mai keinen U mehr für die Mutter zahlen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 28.04.2006, 16:02