Hallo! Meine Tochter ist nun zwei Wochen alt, ich bin mit dem KV weder verheiratet noch zusammen. Bezüglich der Vaterschaftsanerkennung habe ich eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen. Bezüglich des KU und Unterhalt für mich war ich nun beim Anwalt. Da sich dieser Prozess sehr wahrscheinlich doch noch hinziehen und der KV nicht jubilierend zahlen wird ist nun meine Frage, ob ich nach Ablauf des Mutterschutzes zum Sozialamt gehen kann, so dass die quasi in "Vorkasse" treten??? Denn von irgendwas muss ich ja bis zu abschließenden Klärung der Verhältnisse leben. Danke für Eure Antworten... Gruß BabyBlue75
Mitglied inaktiv - 30.07.2005, 12:59