Frage: Unterhalt

Hallo, ich lebe mit meinem Partner in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft. Wir haben 1 gemeinsames Kind, haben gemeinschaftliches Sorgerecht. Aus einer früheren Beziehung hat mein Partner bereits ein Kind und ist demnach unterhaltspflichtig. Kürzlich kam ein formloses Schreiben der Mutter mit der Forderung nach mehr Unterhalt lt. Tabelle. Das ist soweit auch nicht das Problem! Rein rechtlich und rechnerisch ist das in Ordnung. Allerdings würde mich interessieren, ob dafür nicht ein "Titel" vom Jugendamt ausgestellt werden muß? Der Form halber! Mein Partner hat sonst garnichts "amtliches" in der Hand. Welche Rechte hat der Vater eigentlich? Das Besuchrecht zum Beispiel ist ja relativ, wenn es die Mutter unterbindet. Das alleinige Sorgerecht für sein Kind hat die Mutter. Ich hab mal gehört alle zwei Jahre(?) kann man als Mutter die finazielle Situation des Partners abchecken lassen zwecks Neuberechnung? Ist das so? Bei Scheidung ist es wohl auch so, daß im Falle eines unvorhersehenen "Karrieresprungs" oder Wechsel in die Selbständigkeit das alte Gehalt weiter zählt!? Mal angenommen mein Partner würde die Firma meiner Eltern übernehmen!? Welches Einkommen wird dann zugrunde gelegt? Stichwort UH-Rückzahlung: Beim Jugendamt hat man mir gesagt, wenn wir heiraten, müßten wir uns umgehend kümmern wegen der Neuberechnung. Zuvielgezahlte Leistungen müßte die Mutter nicht zurückzahlen. Umgekehrt jedoch kann die Mutter doch auch ohne Einschränkung Nachforderungen stellen, wenn sie den Gang zum Jugendamt versäumt hat!? Das widerspricht sich doch!? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Daggi

Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 14:12



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, der Vater hat Umgangsrecht, welches die Mutter nicht einfach unterbinden darf. Ansonsten dient ein Titel nur dem Zweck, bei Nichtzahlung zu vollstrecken. Wenn es ohne geht, ist es besser für ihn. Kann aber auch beim JA gemacht werden. Ja, alle 2 Jahre darf die Mutter neu "anfragen" ob sich seine Einnahmen geändert haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2005



Antwort auf: Unterhalt

zu obigen Beitrag ergänzend sei noch gesagt: Nach der Trennung (2001) wurde ein Titel (Urkunde) ausgefertigt. Danach wurde die Folgezeit regelmäßig der damals festgelegte Betrag gezahlt. Kann die Mutter evtl. Nachforderungen (resultierend aus vorherigen Änderungen der Tabelle) jetzt nachfordern? Nachträglich? Wenn sie versäumt hat sich zu kümmern? Oder muß der neue Betrag erst neu (schriftlich/amtlich) festgelegt sein?

Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 15:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Jobcenter fordert Unterhalt

Hallo Unser Freund hat seit Jahren kein Kontakt zum Kind, welches gerade 19 geworden ist. Er und Mutter leben von Bürgergeld plus Unterhalt. Einmal im Jahr sendet unser Freund alle Einkommensnachweise ans Amt, die berechnen neu, er passt die Zahlung an. Er zahlt direkt ans Jobcenter 450€. Im Juni wurde ihm das zurückgezahlt, Kind und Mutte...


Warum muss ich für meinen Freund unterhalt zahlen ?

Wir sind seit ca 3 Jahren in einer Wohnung. Ein Jahr lang bezog er Arbeitslosen Geld, ich bin der Hauptmieter. Schwanger, er stellte den Antrag auf Bürgergeld. Dies wurde Abgelehnt mit der Begründung das ich soviel verdiene das ich ihn versorgen kann. Weshalb muss ich ihn versorgen ? Er ist niergendswo als Vater aufgeschrieben ( ist auch nicht sich...


Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den...


Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...


Unterhalt zurückhalten

Hallo, meine Tochter ist 10Jahre alt. Ihr Vater hat immer Unterhalt gezahlt, auch wenn mal nachträglich einen Monat. Nun halt er den Unterhalt zurück und meint er überweist es auf ein extra Konto. Ich sollte nun sagen wenn ich Geld brauche und für was und er gibt es mir Dan. Da er bedenken hat das es nicht für seine Tochter ausgegeben wird....


Unterhalt und Kita beitrag

Hallo und Guten Tag Frau Bader, Mein Mann zahlt Unterhalt für 3 Kinder(17,15,11). Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (18,16) Wir haben einen gemeinsamen Sohn 5. Wie ist es mit Kindergartenbeitrag (momentan zählen nur 2 Kinder im Haushalt)  daein Mann den vollen  Unterhalt für 3 Kinder bezahlt, besteht da Irgendeine möglichkeit den Kinder...


Unterhalt, Gericht, Jobcenter

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu...


Unterhalt ab 18 bei unbegrenztem Titel

Hallo Frau Bader, Kind wird 18 und befindet sich in der Ausbildung, es besteht ein Unterhaltstitel jedoch ohne Vermerk wie lange dieser gültig ist. Ab dem 18. Geburtstag sind ja dann beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Wie geht es nun ab dem 18. Geburtstag weiter? Muss weiter nach Titel gezahlt werden? Muss der Titel vom Unterhalt...


Folgefrage zu Unterhalt ab 18

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage. Der Unterhaltspflichtige Elternteil erhielt nach der Verhandlung vom Gericht ein Protokoll mit folgendem Wortlaut:  Die Beteiligeten schließen sodann folgenden Vergleich: Der/ Die Antragsteller/in verpflichtet sich, für den /die Antragsteller/in einen monatlichen Kin...


Unterhalt Pflege für Mutter

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage die die Unterhaltsverpflichtung von erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern betrifft. Ich habe ein sehr schwieriges Verhältnis zu meiner Mutter die maßgeblich verantwortlich für meine sehr unglückliche Kindheit ist. Wir pflegen nicht viel Kontakt, ich weiß aber von meinem Bruder dass sie eine sehr ger...