Hallo, ich lebe mit meinem Partner in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft. Wir haben 1 gemeinsames Kind, haben gemeinschaftliches Sorgerecht. Aus einer früheren Beziehung hat mein Partner bereits ein Kind und ist demnach unterhaltspflichtig. Kürzlich kam ein formloses Schreiben der Mutter mit der Forderung nach mehr Unterhalt lt. Tabelle. Das ist soweit auch nicht das Problem! Rein rechtlich und rechnerisch ist das in Ordnung. Allerdings würde mich interessieren, ob dafür nicht ein "Titel" vom Jugendamt ausgestellt werden muß? Der Form halber! Mein Partner hat sonst garnichts "amtliches" in der Hand. Welche Rechte hat der Vater eigentlich? Das Besuchrecht zum Beispiel ist ja relativ, wenn es die Mutter unterbindet. Das alleinige Sorgerecht für sein Kind hat die Mutter. Ich hab mal gehört alle zwei Jahre(?) kann man als Mutter die finazielle Situation des Partners abchecken lassen zwecks Neuberechnung? Ist das so? Bei Scheidung ist es wohl auch so, daß im Falle eines unvorhersehenen "Karrieresprungs" oder Wechsel in die Selbständigkeit das alte Gehalt weiter zählt!? Mal angenommen mein Partner würde die Firma meiner Eltern übernehmen!? Welches Einkommen wird dann zugrunde gelegt? Stichwort UH-Rückzahlung: Beim Jugendamt hat man mir gesagt, wenn wir heiraten, müßten wir uns umgehend kümmern wegen der Neuberechnung. Zuvielgezahlte Leistungen müßte die Mutter nicht zurückzahlen. Umgekehrt jedoch kann die Mutter doch auch ohne Einschränkung Nachforderungen stellen, wenn sie den Gang zum Jugendamt versäumt hat!? Das widerspricht sich doch!? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Daggi
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 14:12