Liebe Fr.Bader
Mein Exfreund bezahlt für unsere gemeinsame Tochter Unterhalt. Er hat die letzten zwei Jahre mit meinem Einverständniss 100Euro pro Monat einbehalten um Schulden die ich bei ihm habe abzubezahlen.
Seit 3Monaten bin ich Arbeitslos und bräuchte das Geld selbst dringend er will aber von einer Aussetzung der Rückzahlung nichts wissen. Kann ich meine Zustimmung jetzt zurückziehen? Wer hilft mir das durchzusetzen?
MfG B.R.
Mitglied inaktiv - 28.03.2005, 17:44
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
man kann nicht mit Kindesunterhalt aufrechnene.
Er muss voll zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Unterhalt
Ich würde dir eine Bestandschaft beim JA raten da muß er das geld da überweisen und die überweißen es dir
ich fahre damit sehr gut.
Mitglied inaktiv - 28.03.2005, 18:07
Antwort auf:
Unterhalt
Ganz einfach: der Unterhaltsanspruch betseht vom KIND gegen den Vater.
Er hat also quasi den Unterhalt an das Kind zu zahlen. Da das Kind nicht voll geschäftsfähig ist, bekommst Du das Geld in Vollmacht.
Das hat aber nix mit den Schulden zwischen Mutter und Vater zu tun.
Das sind zwei Paar Stiefel.
Es bestehen zwei völlig voneinander unabhöngige schuldrechtliche "Verträge".
Wenn er das weiter macht, würd eich ihnn schriftlich auffordern, die Zahlungen zu trennen. Wenn nicht setze ihn sofort in Zahlungsverzug.
Er kann sich überlegen, ob das die gerichtskosten und Anwaltskosten wert ist...
Viele Grüße
Désirée
IANAL!
Mitglied inaktiv - 28.03.2005, 18:09