Also wenn eine Frau von einen mann ein kind erwartet, die zwei wohnen nicht zusammen und sind nicht verheiratet. Muss der mann auch wenn die Frau es nicht will unterhalt zahlen? und wenn ja wieviel ungefähr?
mit freundlichen grüßen
Roddelratte
Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 19:42
Antwort auf:
Unterhalt zahlung
Hallo,
wenn die Frau keinen Anspruch geltend macht, muss er auch nicht zahlen. Sie hat dann aber keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2007
Antwort auf:
Unterhalt zahlung
Hallo,
der Mann muß nicht zahlen, aber die Frau hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt, bis das Kind 3 Jahre alt ist und kann diesen auch einklagen. Für die Höhe ist wichtig, wieviel der Vater verdient, er hat ja immer einen bestimmten Selbstbehalt, alles was darüber ist, muß er an Kindes- und Betreuungsunterhalt zahlen.
Wenn die Frau den Betreuungsunterhalt nicht möchte, aber ergänzend Sozialleistungen beantragt (Sozialhilfe, ALG2), dann wird das Geld, was sie eigentlich kriegen würde, als Einkommen abgezogen, denn man muß immer erst alle anderen Möglichkeiten vor der Sozialhilfe ausschöpfen. Bei mir war es so, daß ich Anspruch auf 195 Euro gehabt hätte, wir einigten uns auf 120 Euro, aber angerechnet bei der Sozialhilfe wurden mir die kompletten 195 Euro.
Beate
Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 20:31