Werte Frau Bader,
Kind ist 17, besucht die elfte Klasse des hiesigen Gymnaium und will ausziehen, spätestens mit 18 (in drei Monaten). Unterhalt wird vom Kindesvater gezahlt.
Wie berechnet sich der zukünftige Barunterhalt, den ich dann zu leisten habe? Im Haushalt lebt noch ein weiteres Kind. Welche Dinge (Hauskredit etc.) werden noch in Abzug gebracht? Ist der Barunterhalt zu leisten, obwohl sie noch in die Schule geht und hier alles da ist, was sie braucht? Sie möchte von den Unterhaltszahlungen, Kindergeld und Nebenjob (zw. 60 und 200 EUR) alles bezahlen.
Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort.
von
Dani100
am 22.12.2011, 14:48
Antwort auf:
Unterhalt volljähriges Kind
Hallo,
der Unterhalt geht dann nicht mehr nach der Düss. Tabelle, es ist von beiden Eltern zusammen anteuilig nach dem Verdienst Unterhalt zu zahlen.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Sie hate diesen Anspruch erst, wenn sie vj. ist.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.12.2011
Antwort auf:
Unterhalt volljähriges Kind
Werte Frau Bader,
Vielen Dank für die Antwort.
Ist in den 670 EUR das Kindergeld mit eingerechnet oder würde sie dieses zusätzlich erhalten? Der Kindsvater zählt momentan 280 EUR. Mehr geht bei ihm nicht. Geh ich dann recht der Annahme, dass der Rest dann von mir getragen werden muss? Das wären dann knapp 390. Wie verhält es sich mit eigenem Verdienst, den sie mit ihrem Nebenjob erwirtschaftet? Wird das gegen gerechnet? Was ist mit PKV? Wer zählt diese weiter?
Danke für Ihre Antwort
von
Dani100
am 23.12.2011, 13:28
Antwort auf:
Unterhalt volljähriges Kind
Danke, benötige keine Antwort mehr. Frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Neue Jahr.
von
Dani100
am 23.12.2011, 23:04