Meine beiden Töchter aus 1. Ehe sind in Zahnärztlicher Behandlung.
Die Kosten der beiden belaufen sich ca. auf 180 Euro.
Darf ich meinen Exmann fragen ob er die Hälfte mit dazulegt, oder muss ich das alleine tragen?
Ich bekomme seit der Trennung im Jahr 04 keinen Unterhalt für die Kindern.
Jetzt ist er in Ausbildung und im Sommer damit fertig.
Jedoch habe ich erfahren, dass er nun ein weiteres Kind erwartet. Wie sieht es dann mit dem Unterhalt unserer gemeinsamen Kinder aus?
Titel habe ich.
Vielen lieben Danke
Tina
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 17:28
Antwort auf:
Unterhalt und Beteiligung an Zahnarztkosten
Hallo,
u.U. - eigentlich fällt das zum Sonderbedarf., den ein Unterhaltspflichtiger zahlen muss.
Wenn er aber unter der Pfändungsfreigrenze liegt, kann er praktisch nicht zahlen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2009
Antwort auf:
Unterhalt und Beteiligung an Zahnarztkosten
du darfst ihn fragen, aber er muß nicht legen. zahnärztliche behandlung bei kids 180€????
beim rest kenn ich mich nicht aus.
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 19:38
Antwort auf:
Unterhalt und Beteiligung an Zahnarztkosten
Ja ich war auch baff - es wird laut Aussage der Zahnärztin eine hochwertige Keramikfüllung eingesetzt. Bei beiden.
Dann werden die Zähne versiegelt.
Die Zahnärztin meinte dass dies für die Kinder besser sei, als die üblichen Füllungen u. a. weil es auch langliebiger ist.
Ohne Gewähr... bei der einen Kleinen ca. 80 Euro und bei der anderen ca. 90 Euro. Je nachdem.
Ich wurde auch schon darauf angesprochen ob ich solch eine Füllungen haben wolle, aber ich verneinte.
Aber bei den Kindern?!.... bin ich da nicht abgeneigt.
Aber alleine Zahlen? Puuuuhhh
Mitglied inaktiv - 17.06.2009, 09:10