Mein mann zahlt Unterhalt für seinen Sohn und dieser ist jetzt 18 Jahre alt geworden. Er wohnt nicht mehr bei seiner Mutter und erhält Lehrlingsgeld von 800 € brutto. Wir sind jetzt der Meinung das ihm nur ein geringerer Unterhalt (wenn überhaupt)zusteht. Aber die Kindesmutter meint, das wir dem Kind eine angemessene Ausbildung zukommen lassen müssen und deshalb den Unterhalt nicht mindern dürfen. Mein Mann hat aber auch nur ein geringes Einkommen ( 1400 € netto)und ich verdiene nichts. Wir haben noch zwei gemeinsame Kinder.
Haben wir wirklich keine Chance den Unterhalt zu reduzieren (Titel lag nur bis 18 vor)und hilft dabei auch noch das Jugendamt?
Ich hoffe uns kann jemand helfen, denn einen teuren Rechtstreit wollen wir eigentlich vermeiden.
Danke
Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 21:32
Antwort auf:
Unterhalt über 18 und Lehrlingsgeld
Hallo,
Andy hat recht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.02.2005
Antwort auf:
Unterhalt über 18 und Lehrlingsgeld
Hallo !
1. ab 18 müssen beide Eltern Unterhalt zahlen
2. ab 18 in keiner allgemeinen Schulausbildung steigt der Selbstbehalt des unterhaltszahlers auf 1000Euro (alte Bundesländer )
3.die gemeinsamen minderjährigen Kinder sind vorrangig zu behandeln
4. mit Ausbildungsvergütung bin ich mir nicht ganz sicher aber 85 Euro werden auf jeden Fall angerechnet !
Außerdem wird das Kindergeld komplett abgerechnet da es ab 18 an das Kind auszuzahlen ist !
Also Muttern hat da eigentlich nichts Mehr mit zu kriegen -Unterhalt muß direkt ans Kind gezahlt werden !!!
LG Andy
Mitglied inaktiv - 18.02.2005, 07:31
Antwort auf:
Unterhalt über 18 und Lehrlingsgeld
Danke für die Antwort,
aber das Kind bekommt auf Grund des hohen Lehringsgeldes ja gar kein Kindergeld mehr und schon allein deshalb sollen wir nun auch noch mehr zahlen.
Ich versteh die Welt nicht mehr.
Mitglied inaktiv - 19.02.2005, 13:06
Antwort auf:
Unterhalt über 18 und Lehrlingsgeld
Hallo !
Ich hab mal ein bißchen im Netz geguckt und danach sieht es so aus :
Wenn das Kind in einer eigenen Wohnung lebt hat es einen Bedarf von 600 Euro ! Mit einem Bruttogehalt von 800 Euro dürfte er netto über 600 kommen das wird voll angerechnet und er hat daher keinen Anspruch auf Unterhalt !
Außerdem ist erstmal Unterhalt für Dich und Eure gemeinsamen Kinder abzuziehen und da bleibt bei dem Gehalt für den 18 jährigen eh nichts mehr über da der Selbstbehalt Deines Mannes gegenüber dem 18 jährigen jetzt 1000 Euro beträgt !
LG Andy
Mitglied inaktiv - 19.02.2005, 20:02
Antwort auf:
Unterhalt über 18 und Lehrlingsgeld
Vielen dank, ich sehe das genauso, aber leider die Kindesmutter nicht.
Sie will uns jetzt verklagen, aber keine Auskünfte über ihr eigenes Einkommen geben.
Wenn wir jetzt Glück/ Pech haben bekommen wir einen Titel über 0 € und Gerichtskosten von 1000 € weil ihr einkommen so hoch ist.
Ich bin jedenfalls total verzweifelt.
Na vielleicht finde ich noch was im Netz, was ich unternehmen kann und wie ich mich dem Gericht über verhalten soll.
Mitglied inaktiv - 20.02.2005, 13:39
Antwort auf:
Unterhalt über 18 und Lehrlingsgeld
Hallo !
Die Mutter kann Euch gar nicht verklagen ! Wenn dann höchstens das Kind !
Das Kind ist in der Beweispflicht dh er muß Auskunft über die Einkünfte der Mutter geben ,was er selber macht und was er verdient !
Guck mal da
http://www.treffpunkteltern.de/modules.php?op=modload&name=Forum&file=index&viewcat=1
LG Andy
Mitglied inaktiv - 21.02.2005, 10:13