Hallo
Meine beiden Bonustöchter leben bei uns.
Seinerzeit überwies die Mutter für die Große den Unterhalt bis zur Volljährigkeit in einem Schlag ( Erbschaft )
Für die Kleine, die später zu uns zog, kam sporadisch mal was, seit Monaten nix.
Nun kam eine Mail, nach Monaten in denen sie verschollen war.
Sie will sich selbstständig machen, braucht das Geld wieder, so eine Schenkung dürfte sie ja rückgängig machen. Bankdaten eines Lovers ( schätze ich )
Keine Nachfrage wie es den Mädchen geht, nix.
Im Verwendungszweck stand damals sowas wie : Unterhalt für XY bis zur Volljährigkeit.
Hat sie da wirklich Chancen ?
von
Sternenschnuppe
am 05.06.2015, 18:28
Antwort auf:
Unterhalt für die Zukunft zurückfordern ?
Hallo,
schwierig.
Schwierig die Wirksamkeit (war ja nicht beim Notar) und auch die Frage, ob Sie nicht trotzdem Unterhalt fordern können (§ 1614 BGB).
Schwierig auch in Hinblick auf die Frage, ob das Geld noch da ist oder Sie schon entreichert sind.
Das würde dann alles ein Richter entscheiden. Ich würde es freiwillig nicht zurückzahlen - zumal für das andere Kind kien Unterhalt gezahlt wird.
Wenn es zu einer Klage kommt würde ich festlegen lassen, was zu zahlen ist - und mind. das behalten (setzt voruas das die KM zur KiU-Zahlung für Kind 2 aufgefordert wurde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2015
Antwort auf:
Unterhalt für die Zukunft zurückfordern ?
Ich denke nicht. Sie versucht es einfach mal, guckt wie doof ihr seid und probiert ob was zu holen ist. Unterhalt ist weder eine Schenkung noch könnte sie eine Schenkung wirklich ohne sehr guten Grund wieder zurück holen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html
von
Pamo
am 05.06.2015, 19:44
Antwort auf:
Unterhalt für die Zukunft zurückfordern ?
Das ist noch da.
Haben es bei den Schwiegereltern "geparkt" und es gibt einen Dauerauftrag der monatlich an uns geht.
War uns sicherer :-)
von
Sternenschnuppe
am 08.06.2015, 09:10