Hallo! Den Kindesunterhalt kann man sich aufgrund dieser Düsseldorfer Tabelle ja selbst ungefähr ausrechnen - das sind ja sicherlich die Nettoverdienste, habe ich das richtig verstanden? Aber wie errechnet sich der Unterhalt für die Ex-Ehefrau? Mein Mann verdient ca. 1.600 Euro Netto, mein Kind ist 3 Jahre alt und ich gehe 2,5 Tage die Woche arbeiten und verdiene ca. 650 Euro Netto. Wir zahlen keine Miete, da mir (alleine) das Haus von meinen Eltern überschrieben wurde. Kann man aus irgendeiner Tabelle grob ersehen, wieviel Unterhalt mir nach der Scheidung zustehen würde?
Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 20:59