Frage: Unterhalt für die Mutter???

Hallo, ich habe am 10.12.02 entbunden. Am 15.12.02 hat uns der Kindsvater verlassen. Wir lebten in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Er zahlt Unterhalt für unsere Tochter. Jetzt meine Frage, steht mir nicht auch Unterhalt von ihm zu? Die am Jugendamt haben gesagt das ich Unterhaltsanspruch habe und die am Sozialamt meinten, das ich keinen habe, was soll ich denn nun glauben? Wenn ich Anspruch habe, wo muss ich mich denn da melden? Ich glaub kaum das er freiwillig für mich zahlen wird, wenn er muss... LG, eine recht verwirrte Sabrina

Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 12:11



Antwort auf: Unterhalt für die Mutter???

Hallo, wenn Sie die Tätigkeit wegen dem Kind aufgegeben haben, haben Sie bis zum 3. LJ Ansprüche. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2003



Antwort auf: Unterhalt für die Mutter???

normalerweise hast du und deine tochter anspruch auf unterhalt. immerhin habt ihr in einer ehelichen gemeinschaft gewohnt. wohnt ihr immernoch zusammen? bis zum 3lebensjahr hast du anspruch auf unterhaltsgeld für dich und dein kind solange bis es groß ist.

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 14:52



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