Hallo, ich habe am 10.12.02 entbunden. Am 15.12.02 hat uns der Kindsvater verlassen. Wir lebten in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Er zahlt Unterhalt für unsere Tochter. Jetzt meine Frage, steht mir nicht auch Unterhalt von ihm zu? Die am Jugendamt haben gesagt das ich Unterhaltsanspruch habe und die am Sozialamt meinten, das ich keinen habe, was soll ich denn nun glauben? Wenn ich Anspruch habe, wo muss ich mich denn da melden? Ich glaub kaum das er freiwillig für mich zahlen wird, wenn er muss... LG, eine recht verwirrte Sabrina
Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 12:11