Hallo, ich erwarte ein Kind. Mein Lebensgefährte hat bereits aus früherer Beziehung einen Sohn, für den er den Mindestsatz 200 Euro Unterhalt zahlen muss. Verringert sich der Unterhalt, wenn unser gemeinsames Kind da ist? Da er gerade mal 1.300 Euro netto verdient, oder bekommen wir dann auch anderweitig Hilfe z.B. Wohngeld? Vielen Dank für Ihre Antwort! Gruß, Nadine
Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 17:02