Unterhalt bei trennung aber gemeinsamer wohnung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt bei trennung aber gemeinsamer wohnung?

Hallo, Ich hab da mal ein oder zwei fragen bezüglich Unterhalt: Ich wohne mit dem Kindsvater in einer Wohngemeinschaft zusammen das ist auch so beim arbeitsamt gemeldet. ausziehen kommt für mich vorerst nicht in frage da ich ihm die möglichkeit geben möchte sich um den kleinen mitzu kümmern davon ab wohnt man ja in einer Wohngemeinschaft billiger :) Jetz ist natürlich die frage ob ich überhaupt Unterhalt bekommen und wenn ja Ob es stimmt das er dies auf ein extra Konto zahlen kann und ich darauf keinen zugriff habe.. es wäre schön wenn sie mir helfen könnten Liebe grüße jenny

Mitglied inaktiv - 03.07.2006, 19:01



Antwort auf: Unterhalt bei trennung aber gemeinsamer wohnung?

Hallo, Er muss Ihnen u dem Kind Unterhalt auf ein Konto zahlen, auf das Sie Zugriff haben. Sonst bringt es Ihnen ja nichts. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2006



Antwort auf: Unterhalt bei trennung aber gemeinsamer wohnung?

Es steht nicht nur dem Kind sondern auch Dir Unterhalt zu! Und nein, er kann den Unterhalt nicht auf ein "fremdes" Kto. zahlen, Dir muss das Geld in vollem Umfang zur Verfügung stehen, um die tgl. Ausgaben des Kindes zu bestreiten. Er leistet den sog. "Barunterhalt" und Du Unterhalt durch Betreuung des Kindes. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.07.2006, 23:37



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