Hallo,
wir sind nun schon lange getrennt und bisher konnte ich drauf vezichten. ber nun habe ich keine Betreuung mehr. Meine Tochter ist 19 Monate. Er lebt noch zu Hause, muss somit keine Miete und auch kein Kostgeld zahlen. Meine Frage ist, wie ich nun vorgehen kann. Denn gerichtlich möchte ich es nich klären, da wir eh schon sehr viel Ärger miteinander haben!
Vielen Dank im Vorraus
Mitglied inaktiv - 01.07.2004, 10:19
Antwort auf:
Unterhalt bei nichtehelichem Verhältnis
Hallo,
geht es um Unterhalt für Sie oder das Kind?
Sie brauchen auf jeden FAll eine Beratung von einem Kollegen vor Ort. Wenn Sie finanziell knapp sind (wer ist das im Moment nicht):
Beim AG kann man einen Beratungsschein beantragen, dann kostet die Beratung beim RA nur 10 €.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2004
Antwort auf:
Unterhalt bei nichtehelichem Verhältnis
Es geht um den Unterhalt für mich. Ich weiß, das er mir noch zusteht, bis sie drei ist. Gibt es keine Möglichkeit dies Außergerichtlich zu machen? Ich habe nämlich echt Angst vor den Folgen die dann auf mich zukommen? Und zu dem habe ich auch nur noch das Kindergeld. Somit kann ich mir keinen Anwalt leisten!
Mitglied inaktiv - 01.07.2004, 13:07
Antwort auf:
Unterhalt bei nichtehelichem Verhältnis
Hallo,
da hilft aber weder das Jugendamt noch sonst eine Behörde sinnvoll.
Mit Anwalt kann es ja evtl. auch außergerichtlich klappen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2004