Mein Mann hat aus erster Ehe ein Kind, in unserer jetzigen 3.
Da die DD-Tabelle von 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht, meine Frage:
Dürfen wir dann für die zwei weiteren Kinder aus unserer Ehe zwei Stufen der DD-Tabelle nach unten gehen , so wie wir (bevor unsere Kinder geboren wurden) 1 Stufe mehr zahlten, weil nicht die vorgesehene Anzahl Unterhaltsberechtigter vorhanden war?
Vielen Dank
Anke
Mitglied inaktiv - 07.10.2000, 10:43
Antwort auf:
Unterhalt bei mehreren Unterhaltsberechtigten
Liebe Anke,
ich verstehe Ihre Frage nicht so ganz (rechnerisch geben drei Kinder und zwei doch fünf, aber dann reden Sie von vieren..?), versuche aber, zu antworten:
Sie haben
3 Ki, Ihr Mann aus erster Ehe 1. Die DD geht von 2 Kindern aus, für jedes Kind mehr geht es je eine halbe Stufe runter.
Beantwortet das Ihre Frage?
Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2000
Antwort auf:
Unterhalt bei mehreren Unterhaltsberechtigten
Vielen Dank für Ihre Antwort, da hab ich mich tatsächlich etwas unglücklich ausgedrückt.
Also meine Frage mit den Kindern ist beantwortet. Ganz klar ist mir allerdings nicht, warum wir nur eine halbe Stufe pro Kind herabstufen dürfen. Als die Kinder noch nicht geboren waren, mußten wir für das eine fehlende Kind 1 ganze Stufe mehr zahlen! Gibt es da für eine Sache zweierlei Recht?
Ich bin davon ausgegangen, daß ich selbst als zweite Ehefrau im Erziehungsurlaub auch als unterhaltsberechtigte Person mitzähle?! Ist dies richtig? Daher kommen die fünf Personen. Das 1 Kind aus erster Ehe + 3 Kinder+eine Ehefrau .
Nochmals vielen Dank
Anke
Mitglied inaktiv - 16.10.2000, 17:38