Meine Eltern sind geschieden, nun wird mein Bruder, der noch zur Schule geht, demnächst volljährig und hat nun mit seinem Vater beschlossen, dass das Kindergeld und der Unterhalt dann in Zukunft direkt auf sein Konto gezahlt werden.
ist das korrekt?
Ich meine, es ist ja nicht so, dass meine Mutter das Geld für etwas anderes ausgibt. Aber warum wird dann bei Wohngeldanträgen o.ä. immer auch der Unterhalt mit angerechnet? Das ist doch unfair!
Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 21:42
Antwort auf:
Unterhalt bei Volljährigkeit
Hallo,
danke JUlia, dass ist so korrekt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2004
Antwort auf:
Unterhalt bei Volljährigkeit
Hallo !
Ja das ist korrekt ! Ab dem 18. geburtstag ist es sogar so daß beide Elternteile barunterhaltsplichtig werden !
wenn Eure Mutter also auch Einkommen hat muß sie entsprechend ihrem Einkommen auch Unterhalt zahlen !
Wenn Dein Bruder noch zuhause bei Eurer Mutter wohnt kann man das mit Naturalunterhalt wie Miete ,Essen ,Trinken usw verrechnen !
Beim Wohngeld wird das Einkommen ALLER die mit im Haus leben gerechnet -wenn Dein Bruder nicht mehr zuhause lebt geht der Unterhalt logischerweise auch nicht mehr in die Berechnung mit ein !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 26.05.2004, 08:40